Tollwut (eine Zoonose)
Selten, aber lebensgefährlich
Die Tollwut ist eine durch Viren der Gattung Lyssavirus verursachte Infektionskrankheit, die nahezu alle Säugetiere befallen kann. Auch Ziegen sind empfänglich.
Die Erkrankung befällt das zentrale Nervensystem und verläuft nach Ausbruch der klinischen Symptome grundsätzlich tödlich. Gleichzeitig ist Tollwut eine bedeutende Zoonose, da der Erreger auch auf den Menschen übertragen werden kann.
In Deutschland ist die klassische, durch das Rabiesvirus (RABV) verursachte Tollwut seit 2008 nicht mehr endemisch. Bayern gilt ebenfalls als frei von terrestrischer Tollwut. Dennoch besteht durch den internationalen Tierverkehr und insbesondere durch illegal oder nicht vorschriftsmäßig eingeführte Tiere ein Risiko der Wiedereinschleppung. Daneben kommen in Deutschland weiterhin verschiedene Fledermaus-Lyssaviren vor.
Übertragung
Das Tollwutvirus wird vor allem über den Speichel infizierter Tiere übertragen. Die häufigste Übertragungsart ist ein Biss.
Eine Infektion ist grundsätzlich auch möglich, wenn infektiöser Speichel mit verletzter Haut oder Schleimhäuten in Kontakt kommt.
Für Ziegen kann insbesondere der Kontakt zu tollwutverdächtigen Wild- oder Haustieren von Bedeutung sein.
Auch wenn das Risiko in Bayern derzeit sehr gering ist, sollte ein ungewöhnliches Verhalten eines Wildtieres nicht ignoriert werden.
Krankheitsanzeichen
Die Erkrankung kann sich zunächst durch eher unspezifische Veränderungen bemerkbar machen. Im weiteren Verlauf treten typische neurologische Störungen auf.
Mögliche Anzeichen sind:
ungewöhnliche Wesens- oder Verhaltensänderungen
auffällige Unruhe oder Erregbarkeit
ungewöhnliche Zutraulichkeit oder Aggressivität
Bewegungsstörungen und unsicherer Gang
Muskelzittern
Schluckbeschwerden
vermehrter Speichelfluss
zunehmende Lähmungserscheinungen
Festliegen
Die Krankheitszeichen können unterschiedlich ausgeprägt sein. Klassischerweise werden bei der Tollwut ein Anfangsstadium, ein Erregungsstadium und ein anschließendes Lähmungsstadium unterschieden. Letztlich führt die Erkrankung zum Tod.
Wichtig: Die genannten Symptome sind nicht spezifisch für Tollwut. Auch andere Erkrankungen können neurologische Auffälligkeiten verursachen. Bei einem entsprechenden Verdacht muss deshalb unverzüglich eine tierärztliche beziehungsweise amtstierärztliche Abklärung erfolgen.
Was tun bei einem Verdachtsfall?
Besteht der Verdacht auf Tollwut, gilt vor allem: Ruhe bewahren und direkten Kontakt vermeiden.
Ein auffälliges Tier sollte nicht unnötig angefasst oder untersucht werden. Insbesondere der Kontakt mit Speichel ist zu vermeiden.
Bei auffälligem Verhalten oder neurologischen Symptomen:
Tier nicht unnötig berühren oder stressen
Kontakt zu anderen Tieren und Personen möglichst vermeiden
insbesondere Kontakt mit Speichel vermeiden
unverzüglich die betreuende Tierarztpraxis verständigen
bei entsprechendem Verdacht die zuständige Veterinärbehörde einbeziehen
Die Diagnose einer Tollwut kann nicht allein anhand der Krankheitsanzeichen sicher gestellt werden. Die Untersuchung erfolgt nach den vorgeschriebenen diagnostischen Verfahren. Beim LGL werden entsprechende Untersuchungen bei Haus- und Nutztieren nach klinischer Indikation durchgeführt; die Einsendung erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
Verdächtige Tiere dürfen nicht eigenständig behandelt oder getötet werden. Für seuchenverdächtige Tiere gelten besondere tierseuchenrechtliche Vorschriften.
Tollwut und der Mensch
Tollwut ist eine Zoonose. Für den Menschen besteht insbesondere dann ein Risiko, wenn Speichel eines infizierten Tieres über einen Biss, eine offene Hautverletzung oder eine Schleimhaut in den Körper gelangt.
Da die Erkrankung nach Ausbruch der klinischen Symptome praktisch immer tödlich verläuft, ist eine sofortige medizinische Abklärung nach einem möglichen Kontakt entscheidend.
Bei einem möglichen Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier sollte daher unverzüglich ärztlicher Rat eingeholt werden.
Besondere Vorsicht bei Fledermäusen
Neben der klassischen Tollwut kommen in Deutschland verschiedene Lyssaviren bei Fledermäusen vor. Auch in Bayern wurden bereits einzelne Nachweise erbracht.
Fledermäuse sollten deshalb niemals mit bloßen Händen angefasst werden, insbesondere nicht, wenn sie ungewöhnliches Verhalten zeigen, sich problemlos anfassen lassen oder am Boden liegen.
Wie kann ich meinen Bestand schützen?
Eine spezielle Gefährdung für Ziegenbestände besteht in Bayern derzeit nicht. Trotzdem sind einige grundlegende Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll:
Kontakt der Ziegen zu auffälligen Wild- und Haustieren vermeiden
unbekannte oder zugelaufene Tiere nicht in den Bestand integrieren
bei Zukäufen und Verbringungen die vorgeschriebenen Gesundheits- und Herkunftsanforderungen beachten
auffällige Wildtiere nicht anfassen
ungewöhnliche Verhaltensänderungen oder neurologische Symptome ernst nehmen
bei einem Verdachtsfall frühzeitig tierärztliche Hilfe einholen
Eine flächendeckende Impfung von Ziegen ist aufgrund der aktuellen Situation in Deutschland nicht allgemein erforderlich. Impfungen gegen Tollwut können jedoch von der zuständigen Behörde angeordnet werden, wenn dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung oder zum Schutz vor der Tierseuche erforderlich ist.
Tollwut in Deutschland – gut zu wissen
Deutschland ist seit 2008 frei von klassischer bzw. terrestrischer Tollwut. Auch Bayern ist seit 2008 als frei von terrestrischer Tollwut anerkannt.
Die Tollwutfreiheit wird durch ein kontinuierliches Monitoring überwacht. Dabei werden unter anderem auffällige oder verendet aufgefundene Wildtiere untersucht.
Gleichzeitig werden Fledermäuse auf das Vorkommen von Lyssaviren überwacht. Das bedeutet: Das Risiko einer Tollwuterkrankung bei einer Ziege in Bayern ist sehr gering – ein begründeter Verdacht muss trotzdem immer ernst genommen werden.
Wichtig
Tollwut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Die Infektion mit dem Tollwutvirus (RABV) ist zudem nach den geltenden Vorschriften für Säugetiere erfasst.
Bei Verdacht auf Tollwut ist deshalb unverzüglich die Tierarztpraxis zu verständigen. Je nach Situation ist die zuständige Veterinärbehörde einzubeziehen.
Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine tierärztliche oder amtstierärztliche Beratung. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften und die Anweisungen der zuständigen Behörden.
Weiterführende Informationen
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Tollwut bei Tieren – Informationen des LGL Bayern
LGL – Tollwut-Monitoring
Tollwut-Monitoring in Bayern
Bundesministerium der Justiz – Tollwut-Verordnung
Tollwut-Verordnung







