Tierseuchen bei Ziegen
Wachsam sein – frühzeitig erkennen und richtig handeln
Tierseuchen können erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Tieren, landwirtschaftliche Betriebe und den Tierverkehr haben. Einige Erkrankungen treten in Deutschland nur sehr selten auf oder gelten als getilgt, andere können jederzeit wieder eingeschleppt werden oder treten regional auf.
Für bestimmte Tierseuchen bestehen gesetzlich vorgeschriebene Anzeige-, Melde- oder Überwachungspflichten sowie besondere Bekämpfungsmaßnahmen. Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Erkrankung und der aktuellen Seuchenlage ab.
Für Ziegenhalter bedeutet dies vor allem: auffällige Krankheitsanzeichen frühzeitig erkennen, Verdachtsfälle ernst nehmen und bei entsprechenden Symptomen unverzüglich tierärztliche Hilfe einholen.
Welche Tierseuchen sind für Ziegen besonders relevant?
Zu den für Ziegen besonders bedeutsamen Tierseuchen und seuchenrechtlich relevanten Erkrankungen gehören unter anderem:
Blauzungenkrankheit (BTV)
Maul- und Klauenseuche (MKS)
Pest der kleinen Wiederkäuer (PPR)
Tuberkulose durch Mykobakterien des Mycobacterium-tuberculosis-Komplexes (MTBC)
Scrapie (TSE)
Brucellose
Milzbrand
Die einzelnen Erkrankungen unterscheiden sich deutlich hinsichtlich Übertragung, Krankheitsverlauf, Bekämpfung und rechtlicher Vorgaben. Deshalb haben wir zu wichtigen Themen eigene Informationsseiten zusammengestellt.
Besonders wichtig: Die aktuelle Seuchenlage
Die Situation bei Tierseuchen kann sich jederzeit verändern.
Durch den internationalen Tier- und Warenverkehr, Transporte, Personenverkehr sowie den Kontakt zu Wildtieren können Krankheitserreger in Regionen eingeschleppt werden, in denen sie zuvor nicht oder nicht mehr vorkamen.
Ein aktuelles Beispiel ist die Maul- und Klauenseuche (MKS). Deutschland war nach dem Ausbruch Anfang 2025 wieder als MKS-frei anerkannt; dennoch bleibt aufgrund der internationalen Seuchenlage eine Einschleppung grundsätzlich möglich.
Auch bei der Blauzungenkrankheit und anderen Erkrankungen können sich Verbreitung und Risikolage verändern.
Informieren Sie sich deshalb regelmäßig über die aktuelle Tierseuchenlage und beachten Sie die Hinweise der zuständigen Veterinärbehörden.
Was tun bei einem Verdacht?
Bei ungewöhnlichen Krankheitsanzeichen oder mehreren gleichzeitig erkrankten Tieren sollte zunächst die betreuende Tierarztpraxis kontaktiert werden.
Besonders aufmerksam sollten Tierhalter bei folgenden Situationen sein:
plötzlich auftretenden schweren Krankheitsverläufen
ungewöhnlich vielen Erkrankungen innerhalb kurzer Zeit
mehreren ungeklärten Todesfällen
deutlicher Leistungsminderung ohne erkennbare Ursache
auffälligen Symptomen nach einem Tierzukauf oder Tiertransport
ungewöhnlichen Krankheitsanzeichen nach Kontakt mit Tieren aus anderen Beständen oder Regionen
Bei bestimmten Tierseuchen bestehen gesetzliche Pflichten zur unverzüglichen Anzeige beziehungsweise Meldung. Im Zweifel sollte deshalb immer frühzeitig tierärztlicher Rat eingeholt werden.
Das Tiergesundheitsgesetz verpflichtet Tierhalter beziehungsweise Unternehmer zudem, bei anormaler Mortalität, anderen Anzeichen einer schweren Krankheit oder einer ohne ersichtlichen Grund deutlich verminderten Produktionsleistung unverzüglich einen Tierarzt zu informieren.
Biosicherheit schützt den eigenen Bestand
Eine konsequente Biosicherheit ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchenerregern zu verhindern.
Dazu gehören insbesondere:
Tierzukäufe sorgfältig planen und möglichst aus bekannten, gesundheitlich überwachten Beständen beziehen
neu eingestallte Tiere gegebenenfalls zunächst absondern
unnötigen Personen- und Fahrzeugverkehr im Tierbereich vermeiden
betriebsfremde Personen nicht unkontrolliert in den Bestand lassen
geeignete Stall- beziehungsweise Schutzkleidung verwenden
Transportfahrzeuge und Gerätschaften sauber halten und erforderlichenfalls reinigen und desinfizieren
regelmäßige Gesundheitskontrollen durchführen
bei Auffälligkeiten frühzeitig tierärztlichen Rat einholen
Je nach aktueller Seuchenlage können darüber hinausgehende Maßnahmen vorgeschrieben oder empfohlen werden.
Unsere Informationsseiten
Informationen zu Krankheitsbild, Übertragung, Schutzmaßnahmen und Impfung.
Informationen zur hochansteckenden Viruserkrankung und zu den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen.
Pest der kleinen Wiederkäuer (PPR)
Informationen zur weltweit bedeutsamen Viruserkrankung von Schafen und Ziegen.
Informationen zu einer bakteriellen Infektionskrankheit, die insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung für Tiergesundheit und Zoonosenschutz relevant ist.
Informationen zu einer seltenen, aber schwerwiegenden und auch für den Menschen relevanten bakteriellen Erkrankung.
Weitere seuchenrelevante Themen
Informationen zu Tuberkulose (MTBC) und Scrapie (TSE) finden Sie in unserem Bereich "Haltung & Gesundheit" - „Sanierungsprogramme“.
Tiergesundheit ist mehr als Tierseuchen
Nicht jede Erkrankung, die für Ziegenhalter wichtig ist, gehört zum Bereich der Tierseuchen.
Deshalb finden Sie weitere Informationen zu Erkrankungen und Gesundheitsrisiken in unserem Bereich „Haltung & Gesundheit“.
Dort behandeln wir unter anderem:
Weideparasiten
Räude
Q-Fieber
Clostridiosen
Tetanus
Listeriose
Tollwut
weitere für die Ziegenhaltung relevante Erkrankungen
Gut zu wissen
Tierseuchen können auch dort auftreten, wo sie lange Zeit keine Rolle gespielt haben. Eine gute Beobachtung der Tiere, konsequente Biosicherheit und die Bereitschaft, bei ungewöhnlichen Krankheitsanzeichen frühzeitig zu handeln, sind deshalb wichtige Bestandteile einer verantwortungsvollen Ziegenhaltung.
Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine tierärztliche Beratung oder behördliche Anweisungen.
Die rechtlichen Vorgaben sowie die aktuelle Tierseuchenlage können sich ändern. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Informationen der zuständigen Veterinärbehörden.







