Bestandsbuch: Tierarzneimittel
Bestandsbuch über die Anwendung von Tierarzneimitteln
Dokumentation von Arzneimittelanwendungen bei Ziegen
Warum muss ein Bestandsbuch geführt werden?
Die Anwendung von Tierarzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren – hierzu gehören auch Ziegen – muss gesetzlich dokumentiert werden.
Das Bestandsbuch dient der lückenlosen Erfassung aller angewendeten Tierarzneimittel. Es gewährleistet die Rückverfolgbarkeit von Behandlungen, unterstützt die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Wartezeiten und trägt dazu bei, die Lebensmittelsicherheit sowie den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Gleichzeitig bietet das Bestandsbuch auch dem Tierhalter einen praktischen Nutzen. Es ermöglicht einen schnellen Überblick über bereits durchgeführte Behandlungen, erleichtert die Zusammenarbeit mit der behandelnden Tierärztin oder dem behandelnden Tierarzt und unterstützt eine nachvollziehbare Gesundheitsdokumentation innerhalb des Bestandes.
Die Verpflichtung zur Dokumentation ergibt sich aus den jeweils geltenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften.
Wer ist zur Führung verpflichtet?
Ein Bestandsbuch ist von Haltern lebensmittelliefernder Tiere zu führen.
Hierzu zählen unter anderem:
Rinder
Schafe
Ziegen
Schweine
Geflügel
weitere Nutztiere, deren Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Welche Angaben gehören in das Bestandsbuch?
Ein vollständig geführtes Bestandsbuch sollte insbesondere folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Tierhalters bzw. des Betriebs
Registrier- oder Betriebsnummer
Anzahl und Identität der behandelten Tiere (z. B. Ohrmarkennummer)
Bezeichnung des Tierarzneimittels
Datum der Anwendung
verabreichte Menge
Art der Anwendung
Name der behandelnden bzw. verabreichenden Person
vorgeschriebene Wartezeit
gegebenenfalls Name der behandelnden Tierärztin bzw. des behandelnden Tierarztes
Papier oder digital?
Das Bestandsbuch kann sowohl in Papierform als auch elektronisch geführt werden.
Entscheidend ist, dass alle vorgeschriebenen Angaben vollständig, nachvollziehbar und dauerhaft dokumentiert werden. Die Eintragungen sollten möglichst unmittelbar nach jeder Behandlung erfolgen.
Aufbewahrung
Die Dokumentation ist über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufzubewahren und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Tipp aus der Praxis
Für eine übersichtliche Dokumentation empfiehlt es sich, für jede Tierart ein eigenes Bestandsbuch zu führen. Dadurch lassen sich Behandlungen leichter zuordnen und Kontrollen einfacher durchführen.
Bewahren Sie außerdem sämtliche tierärztlichen Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebelege gemeinsam mit dem Bestandsbuch auf. So stehen bei einer Kontrolle alle erforderlichen Unterlagen vollständig und übersichtlich zur Verfügung.
Tragen Sie jede Behandlung möglichst unmittelbar nach ihrer Durchführung ein. Dadurch werden vergessene Angaben vermieden und die Dokumentation bleibt jederzeit aktuell.
Unsere Vorlagen
Zur Erleichterung der Dokumentation stellen wir Ihnen in der Rubrik „Checklisten – Vorlagen“ verschiedene Bestandsbuchvorlagen zur Verfügung. So können Sie die für Ihren Betrieb passende Vorlage auswählen.
Hinweis:
Die vorstehenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Anweisungen der behandelnden Tierärztin bzw. des behandelnden Tierarztes.







