Wegweiser in die Ziegenhaltung
Bei der Entscheidung, welche Rasse (Beispiele siehe Zuchtprogramme) zu welchem Zweck geeignet ist und wie viele Tiere sowie unter welchen Bedingungen sie gehalten werden sollen, ist eine sorgfältige Planung wichtig. Wenn eine Zucht angestrebt wird, sollte darauf geachtet werden, dass es mehrere Züchter derselben Rasse gibt, um langfristig genetische Vielfalt („Fremdblut“ innerhalb der Rasse) sicherzustellen. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu entsprechenden Zuchtbetrieben auf und erkundigen Sie sich nach verfügbaren Tieren und Abgabezeitpunkten. (siehe "Zucht" - "Züchter nach Rassen")
Ziegen sind ausgeprägte Herdentiere und sollten daher nicht einzeln gehalten werden. Für den Einstieg in die Ziegenhaltung sind mindestens zwei Tiere sinnvoll, idealerweise in gerader Anzahl. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Tiere aus einem Bestand mit hohem Gesundheitsstatus stammen (z. B. CAE-frei, Pseudo-Tuberkulose-frei, TSE-Status „kontrolliertes“ oder „vernachlässigbares Risiko“, frei von Mycobacterium tuberculosis-Komplex, siehe unter "Haltung & Gesundheit"). Die Tiere sollten insgesamt einen gepflegten, gesunden und vitalen Eindruck machen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die bisherige Haltungsform. Entspricht diese in etwa den zukünftigen Bedingungen, erleichtert dies den Tieren die Umstellung erheblich. Je geringer die Unterschiede, desto stressärmer verläuft die Eingewöhnung. Ein ruhiger, geduldiger Umgang sowie eine intensive Betreuung in den ersten Tagen sind entscheidend. Es empfiehlt sich, die Tiere zunächst im Stall einzugewöhnen, damit sie diesen als sicheren Rückzugsort kennenlernen. Erst danach sollte der Zugang zum Außenbereich schrittweise und unter Aufsicht erweitert werden. So kann der Umstellungsstress reduziert und das Risiko stressbedingter Erkrankungen minimiert werden.
Erkundigen Sie sich beim Vorbesitzer nach:
dem Rhythmus der Klauenpflege
regelmäßigen Untersuchungen (z. B. CAE, Pseudo-Tuberkulose)
durchgeführten Behandlungen (z. B. Impfungen)
der bisherigen Fütterung (Art, Menge und Fütterungshäufigkeit)
Lassen Sie sich nach Möglichkeit ausreichend vom bisherigen Kraft- bzw. Leistungsfutter mitgeben, um die Tiere während der Umstellungsphase für mindestens 7-14 Tage weiter entsprechend zu versorgen.
Futterumstellung – besonders beachten
Die Mikroorganismen im Pansen benötigen in der Regel etwa 14 Tage, um sich an eine neue Futterzusammensetzung anzupassen. Daher sollte jede Futterumstellung langsam und schrittweise erfolgen.
Empfehlung:
In den ersten 2–3 Tagen das gewohnte Futter beibehalten
Anschließend das neue Futter schrittweise beimischen
Den Anteil des neuen Futters täglich erhöhen, bis es das Alte vollständig ersetzt
Ein abrupter Futterwechsel kann zu erheblichen Störungen im Pansen führen und im schlimmsten Fall schwere Erkrankungen verursachen.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie zum Beispiel auf unserer Homepage unter:
Wer Ziegen halten will, egal wie viele, ob Hobby, Neben- oder Vollerwerb, sollte sich im Vorfeld bei den entsprechenden Stellen in seiner Region erkundigen, was dafür alles nötig ist und die Anforderungen erfüllen.
Einige Veterinärämter stellen Merkblätter zur Ziegenhaltung im Internet zur Verfügung. Schauen Sie mal in Ihrer Region auf der Seite Ihres Landratsamtes / Veterinäramt nach.
Hier ein Beispiel vom Landkreis Passau (Stand 05.06.2024):
https://www.landkreis-passau.de/media/11787/merkblatt-schaf-ziegenhaltung.pdf
Die ersten Schritte führen Sie zu
- dem für Sie zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF):
1. Beantragung einer Balisnummer (landw. Betriebsnummer)
2. Erfassung des Betriebstyps: Schafe/Ziegen
- dem für Sie zuständigen Landratsamt / Veterinäramt:
1. Registrierung beim Landratsamt (Veterinäramt). Formulare zur Anmeldung der Schaf-/Ziegenhaltung finden Sie auf der Homepage Ihres Landratsamtes. Dieses können Sie online ausfüllen und per Post, E-Mail oder Fax zusenden.
2. Bei der Anmeldung im Veterinäramt müssen Sie auch Ihre, vom Landwirtschaftsamt erhaltene, Balisnummer angeben.
- zur Bayerischen Tierseuchenkasse:
1. Registrierung bei der Tierseuchenkasse (Meldepflicht - § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung). Ziegen sind in Bayern nicht in der Bayerischen Tierseuchenkasse zahlungspflichtig versichert. Fragen Sie aber sicherheitshalber bei der Tierseuchenkasse nach.
- zum LKV-Bayern (oder bei den entsprechenden Stellen in Ihrem Bundesland):
1. Pin-Nummer: Beantragung einer Pin-Nummer für die Hi-Tier-Datenbank beim LKV. LKV Bayern, Tel.: 089/54434871 oder
Weiteres:
Hi-Tier Meldungen:
Meldungen: Stichtagsbestands- und Übernahmemeldungen können nun mit Hilfe der Betriebsnummer und der PIN in der Hi-Tier gemeldet werden.
• Die Stichtagsmeldung ist zu jedem 01.01. eines Jahres durchzuführen, unter www.hi-tier.de (Stichtagsbestand melden).
• Übernahme-/Abgangsmeldungen (nach Kauf/Verkauf oder Schlachtung von Tieren) sind innerhalb von 7 Tagen in der Hi-Tier Datenbank einzutragen. Bitte beachten: Bei den Abgangsmeldungen muß eine gültige Betriebsnummer des Übernehmers angegeben werden!
LKV Bayern (oder entsprechende Stelle in Ihrem Bundesland): (siehe auch Kennzeichnung und Registrierung)
1. Ohrmarken: Ohrmarken bestellen: Formulare finden Sie unter www.lkv.bayern.de
• Bestandsohrmarken / Schlacht-Ohrmarken: (z.B. DE + Landkreis-Kennzeichen + die letzten sieben Stellen der Betriebsnummer).
Schlachttiere, die vor Vollendung des 12. Lebensmonats geschlachtet werden, sind spätestens im Alter von 9 Monaten oder beim Verlassen des Betriebs – falls dies früher der Fall ist - mit einer weißen Bestandsohrmarke zu kennzeichnen.
• Einzeltierohrmarken / Transponder-Ohrmarken: Zuchttiere und alle Tiere, die älter als 12 Monate sind, sind individuell zu kennzeichnen.
Die häufigste Kennzeichnungsform sind zwei gelbe Einzeltierohrmarken (eine davon mit elektronischem Transponder).
Unter 9 Monate alte Tiere benötigen keine Kennzeichnung, wenn diese Tiere auf dem Betrieb geboren sind und diesen nicht vor Erreichen dieser 9 Monate verlassen.
2. Bestandsregister: Es ist für Schafe ein Bestandsregister gem. § 37 Abs. 1 ViehverkV nach dem Muster der Anlage 11 ViehVerkV zu führen. Grundsätzlich ist das Bestandsregister vollständig, chronologisch und aktuell (mit Datumsangabe!) zu führen und 3 Jahre aufzubewahren. Einen Vordruck finden Sie unter www.lkv.bayern.de (Alternative Stelle, je nach Bundesland) unter Formulare Formulare Tierkennzeichnung
3. Begleitpapiere: Begleitpapiere für Schafe/Ziegen müssen beim Verlassen des Betriebes mit ausgehändigt werden (eine Kopie bleibt bei Ihren Unterlagen). Vordrucke finden Sie unter www.lkv.bayern.de (Alternative Stelle, je nach Bundesland).
Behandlungsnachweise: Behandlungen der Tiere mit Arzneimitteln müssen ebenfalls aufgelistet werden. Nachweise über tierärztliche und ggf. eigene Behandlungen sowie der Erwerb und die Anwendung von Tierarzneimitteln sind zu dokumentieren (Bestandsbuch). Diese Aufzeichnungen sind 5 Jahre lang aufzubewahren.
Weitere Informationen rund um Haltung, Stall, Fütterung, Klauenpflege, Impfungen, einen Hinweis zum Parasitenmanagement und eine Übersicht zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie ebenfalls in diesem, aber auch in den anderen Merkblättern der Landratsämter/Veterinärämter im Internet, oder auch auch auf unserer Homepage.
Ansprechpartner:
LKV Bayern
Landsberger Str. 282
80687 München
Telefon: 089-544348-71
Fax: 089-544348-70
E-Mail:
Web: www.lkv.bayern.de
Vergabe der PIN-Nummern für die Datenbank
(wichtig bei elektronischer Meldung)
Bezug von Ohrmarken
Postalische Meldung des Stichtagsbestandes
und der Übernahme von Schafen/Ziegen
Bayerische Tierseuchenkasse
Arabellastr. 29
81925 München
Telefon: 089-9299000
Fax: 089-92990060
E-Mail:
Web: www.btsk.de
Beitragserhebung Tierseuchenkassenbeträge
Die Fachberater in Ihrer Region stehen Ihnen ebenso beratend zur Seite.
Übersicht über die (gesetzlichen Grundlagen):
Tierschutzgesetz (insbesondere §§ 2, 16a, 17, 18)
Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung (§§ 1 - 4)
Viehverkehrsverordnung
Leitlinien des DVG
Merkblätter des TVT - Sonstige Nutztiere - Merkblatt 93
Weitere Informationsquellen zur Ziegenhaltung und mehr, finden Sie z.B. unter:
https://www.ziegenzucht-nds.de/index.php/aktuelles/135-leitlinien-ziegenhaltung-veroeffentlicht
und in entsprechender Fachliteratur zum Thema Ziegen.







