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Aktuelles

17.03.2026, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz meldet www.stmuv.bayern.de:

 

Gesetz zur Änderung des TierGesG, TAMG und TierGesBußG, Verordnung zur Neuregelung des Tierseuchenmelderechts

 

Der Bund hat einen weiteren Schritt an die seit April 2021 ausstehende Anpassung des nationalen Rechts an das EU-Tiergesundheitsrecht getan. Geändert wurden insoweit das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), das Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sowie das Tiergesundheitsrechtliche Bußgeldgesetz (Tier-GesBußG). Diese Änderungen gelten ab dem 10.03.2026.
Ferner wurde das Tierseuchenmelderechts mittels Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) mit Geltung ab dem 11.03.2026 neu geregelt.
Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Übernahme unionsrechtlicher Begriffe ins nationale Recht
- Überführung der Regelungen bezüglich immunologischer Tierarzneimittel in das TAMG
- Anpassung des Bußgeldrahmens von 40.000,- auf 50.000,- EUR

- rückwirkende Anpassung zum 01.10.2025 des Höchstsatzes zur Entschädigung von Tierverlusten bei Geflügel von 50,- auf 110,- EUR
- Streichung der Entschädigung für an Rauschbrand verendeten Tieren
- Anpassung der zu meldenden Tierseuchen an das EU-Recht
- Aufhebung der Vorschriften zur Meldung und Bekämpfung der Rindersalmonellose

 

 

 

17.03.2026:

Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Kanada, 

Aufhebung Einfuhrbeschränkungen wegen MKS

Mit Schreiben vom 06.03.2026 hat die Canadian Food Inspection Agency (CFIA) Deutschland als MKS-frei anerkannt.
Die Einfuhr betroffener tierischer Erzeugnisse und Nebenprodukte von empfänglichen Tierarten kann ab dem 06.03.2026 wieder aufgenommen werden. Alle Sendungen müssen von Tieren stammen, die vor dem 12. Dezember 2024 oder nach dem 05.03.2026 geschlachtet wurden, bzw. deren Produkte/Erzeugnisse innerhalb dieser Zeiträume gewonnen, entnommen oder, im Falle von Rohmilchkäse, produziert wurden.

Weitere Informationen dazu: MKS-Aufhebung der Ausfuhrsperre

 

 

 

BTV3 - 08.03.2026

BTV3 Impfzuschuss für Ziegen

Auch heuer gibt es von der Bayerischen Tierseuchenkasse (TSK) für die BTV3 Impfung wieder 1 €/Tier und Impfung. 

Den Antrag dazu finden Sie unter Haltung & Gesundheit - Gesundheit - Blauzunge

 

 

 

BTV 8 / 16.02.2026:

Blauzunge Serotyp 8: Regierungsbezirke Unterfranken und Mittelfranken nicht mehr frei von BTV-8 aufgrund Ausbruch in RP bzw. HE

 

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass Rheinland-Pfalz und Hessen jeweils über die Feststellung eines Falls der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 8 (BTV-8) informierten. Die Betriebe liegen im Kreis Mainz-Bingen und Bergstraße. Bayern und andere Bundesländer stehen fortlaufend in engem Austausch und stimmen jedes weitere Vorgehen zusammen ab.

Die Radien von 150 km um die Ausbruchsbetriebe herum betreffen den Regierungsbezirk Unterfranken und Mittelfranken. Damit gelten nun auch ganz Unterfranken und Mittelfranken neben Oberbayern, Niederbayern und Schwaben ab sofort als „nicht-frei“ in Bezug auf BTV-8.

Für Verbringungen von empfänglichen Tieren aus diesen betroffenen Gebieten gelten weiterhin die besonderen Bedingungen, die auf der Website des Bayerischen LGL unter „Blauzungenkrankheit“ veröffentlicht sind. Für BTV-3 gelten national keine besonderen Bedingungen für die Verbringung.

Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.

 

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Referat 46 - Tierseuchen

Rosenkavalierplatz 2

81925 München

 Telefon: 089-9214-3524

E-Mail:  

Web: www.stmuv.bayern.de 

 

 

23.12.2025/12.01.2026: 

Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleiches
 

Mit der heutigen Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI) werden die ab dem 1. Januar 2026 geltenden bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs amtlich bekannt gemacht. Hierzu ist in der im BayMBl veröffentlichten „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“ eine Karte mit den als „Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs“ definierten Gebieten als Anlage beigefügt. Ergänzend hierzu können ab dem Jahreswechsel die aktualisierten Wolfsgebiete in einer detaillierteren Darstellung auf der LfU-Internetseite eingesehen werden.

Die Wolfsgebiete wurden auf Grundlage der Nachw2eise der einzelnen standorttreuen Wölfe aus dem laufenden und dem letzten Monitoringjahr neu berechnet und angepasst. Dies führt zu einer Veränderung der Wolfsgebiete i. S. d. Schadensausgleichs durch Hinzukommen oder Wegfallen von Gemeinden.

Zudem ergeben sich aus den vorliegenden Monitoringdaten folgende neue Wolfsterritorien:

  • Leopoldsreuter Wald (Landkreis Freyung-Grafenau)

  • Köschinger Forst (überwiegend im Landkreis Eichstätt erneut ausgewiesen aufgrund jüngerer Nachweise)

Aufgrund von EU-Vorgaben stellt in ausgewiesenen Wolfsgebieten i. S. d. Schadensausgleichs nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ein eingerichteter Herdenschutz eine Voraussetzung für die Gewährung eines Schadensausgleichs dar. Entsprechend der amtlichen Bekanntmachung beginnt die Übergangsfrist für neu ausgewiesene Wolfsgebiete i. S. d. Schadensausgleichs bzw. für neu hinzugekommene Teilflächen am 01.01.2026. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) rät allen Nutztierhaltern in einem Wolfsgebiet, ihre Tiere vor Übergriffen durch den Wolf z. B. mit einer wolfsabweisenden Zäunung zu schützen. Weidetierhalter werden gebeten, sich regelmäßig über die Situation in Bayern zu informieren.

Ein Wolf, Wolfspaar oder Wolfsrudel gelten entsprechend dem deutschen Monitoringstandard als standorttreu, wenn dieser bzw. dieses über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nachgewiesen wird oder wenn ein männlicher und weiblicher Wolf gemeinsam ihr Territorium markieren bzw. eine Reproduktion belegt ist. Bei einem standorttreuen Wolf bzw. Wolfspaar oder Wolfsrudel wird vom LfU in einem Umkreis von 15 km ein Wolfsgebiet i. S. d. Schadensausgleichs ausgewiesen. Ein Gebiet wird aus der Kulisse der Wolfsgebiete genommen, wenn die entsprechenden Individuen in einem abgeschlossenen Monitoringjahr (von Mai bis April des Folgejahres) nicht mehr nachgewiesen werden konnten.

Weitere Informationen hierzu sind unter folgenden Links zu finden:

 

 

 

17.12.2025:

Pest der kleinen Wiederkäuer in Kroatien

 

Am 13.12.2025 hat das Kroatische Veterinärinstitut (NRL für PPR in Kroatien) erstmals das Auftreten der Peste des petits ruminants (PPR) in der Republik Kroatien durch Laboruntersuchungen festgestellt. Die Krankheit wurde in einem Betrieb mit 26 Schafen, in der Gemeinde Prgomet, im Landkreis Split-Dalmatien festgestellt. Der Betreiber des Betriebes meldete Aborte bei 5 Schafen. Zum Zeitpunkt des offiziellen Besuchs, zeigten die Tiere keine weiteren klinischen Anzeichen die auf PPR hindeuten könnten. Im Rahmen des Kontrollprogramms für die Blauzungenkrankheit wurden offizielle Proben (Blut- und Abstriche) entnommen, um PPR, Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit sowie Schaf- und Ziegenpocken auszuschließen. Die Laboruntersuchung, durchgeführt vom Kroatischen Veterinärinstitut, ergab positive Ergebnisse für PPR mittels ELISA und PCR.

Nach Bestätigung der Krankheit wurden alle Tiere des betroffenen Betriebes am 13.12.2025, unter amtlicher Kontrolle eingeschläfert und entsorgt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit werden gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission umgesetzt, einschließlich vorläufiger Reinigung und Desinfektion des Betriebes.

Die epidemiologische Untersuchung, einschließlich der Rückverfolgung von Bewegungen sowie der Identifizierung der möglichen Quelle und der Wege der Einschleppung der Krankheit in das Gebiet der Republik Kroatien, ist im Gange. Die Kontrolle epidemiologisch verwandter Betriebe sowie die Einrichtung von Restriktionszonen (Schutz- und Überwachungszonen) werden derzeit gemäß den geltenden EU-Vorschriften durchgeführt.

 

 

 

 

BTV-8 | 17.12.2025:

Sachsen - Landkreis Meißen: BTV-8 bei einem Rind festgestellt

 

Näheres dazu finden Sie unter folgendem Link: www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1093376

 

 

 

 

BTV-8 | 10.12.2025:

Regierungsbezirk Schwaben aufgrund Ausbruchs in BW nicht mehr frei von BTV-8

 

In Baden-Württemberg wurde heute ein weiterer Fall der Blauzungenkrankheit BTV-8 in einem Betrieb (Bodenseekreis) gemeldet. 

 

Bayern und Baden-Württemberg stehen fortlaufend in engem Austausch und stimmen jedes weitere Vorgehen zusammen ab.

 

Der Radius von 150 km um den Ausbruchsbetrieb herum umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben. Somit gelten Schwaben, Oberbayern und Niederbayern, ab sofort als "nicht frei" in Bezug auf BTV-8. Die besonderen Bedingungen für Verbringungen empfänglicher Tiere aus betroffenen Gebieten sind auf der Webseite des LGL unter "Blauzungenkrankheit" veröffentlicht.

 

Für BTV-3 gelten national keine besonderen Bedingungen für die Verbringung.

 

 

 

 

03.12.2025:

Druckexemplare der Broschüre "Einheimische Nutztierrassen in Deutschland" und "Rote Liste gefährdeter Nutztierrassen 2025" erhältlich

 

Die Druckbroschüren "Einheimische Nutztierrasen in Deutschland" und "Rote Liste gefährdeter Nutztierrassen 2025" können über die E-Mail: bestellt, oder als digitale Broschüre runtergeladen werden unter: www.genres.de/fachportale/nutztiere/rote-liste-nutztierrassen

 

Kontaktdaten: 

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 331 - Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV), Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn, Telefon: 0228-6845-3671, Web: www.ble.de, Weiterführende Informationen: www.genres.de

 

 

 

BTV-8 | 27.11.2025:

Feststellung von BTV-8 in Rheinland-Pfalz / Restriktionszone reicht bis nach NRW

 

Zwischenzeitlich wurde im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz der Nachweis von BTV-8 durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt und der Ausbruch amtlich festgestellt.

Aus diesem Grund ist eine Restriktionszone mit einem Radius von mindestens 150 km um den Ausbruch herum eingerichtet worden. Die Restriktionszone umfasst somit auf nordrhein-westfälischem Gebiet fast den gesamten Regierungsbezirk Köln und südliche Teile des Regierungsbezirkes Düsseldorf.

Das LAVE hat bereits eine interaktive Karte für Nordrhein-Westfalen erstellt, auf der alle Beteiligten detailliert überprüfen können, ob sie von der Restriktionszone betroffen sind. Die Karte ist unter folgendem Link verfügbar: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/BE7BF034DD26AC00C73850295C6CD451BE05328A07B144A8A82F2016539BCF5C

 

Für empfängliche Tiere aus diesen Gebieten sind zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen. Alle Beteiligten werden daher darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.

Die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Bedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden: https://food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en#movements

 

Weitere Information finden Sie auch auf der Internetseite des LAVE: https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Die Informationen des LAVE werden in den kommenden Tagen noch ergänzt werden.

 

 

 

21.11.2025: 

Neues Wolfsterritorium Leopoldsreuter Wald

 

Neue vorliegende Nachweise belegen, dass sich östlich von Freyung im Lkr. Freyung-Grafenau ein neues Wolfsterritorium (Leopoldsreuter Wald) gebildet hat. Das zugehörige Wolfsgebiet i.S.d. Schadensausgleichs sowie die Förderkulisse werden zum 01.01.2026 ausgewiesen. Die Antragstellung für Herdenschutzmaßnahmen ist im Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. Oktober eines jeden Jahres möglich. 

 

Informieren Sie sich gerne künftig tagesaktuell über Monitoringergebnisse zum Wolf auf der LfU-Website unter folgendem Link: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/monitoring/index.htm

 

 

 

Blauzungenkrankheit

 

BTV-8 | 27. Oktober 2025

 

Zusätzlich zum zirkulierenden BT-Virus des Serotyps 3 wurde am 21.10.2025 ein Ausbruch des Serotyps 8 bei einem Rind im Landkreis Berchtesgaden festgestellt. Die zur Eindämmung der Blauzungenkrankheit (BT), die vor allem Rinder, Schafe und Ziegen betrifft, erforderlichen Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit anderen Ländern und dem Bund. Zum Schutz BTV-8 freier Gebiete in Bayern und darüber hinaus, wird die Verbringung empfänglicher Tiere aus den beiden Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern eingeschränkt.

 

Informationen finden Sie hier:

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrank-heit/bt_verbringung_nach_bayern.htm

 

 

 

BTV-3 | Update 20.05.2025:

 

Der Impfstoff BulTaVo 3 (Boehringer Ingelheim) wurde in mehreren europäischen Ländern zugelassen. Seit dem 16. April ist auch die deutsche Zulassung offiziell und über das DIMDI-Portal öffentlich einsehbar.

 

Informationen finden Sie hier:

Informationen zum aktuellen BTV-3-Infektionsgeschehen und dem möglichen Schutz empfänglicher Nutztiere vor einer BTV-3-Infektion (Stand 11.02.2025)

 

 

 


 

Ziegen & Schafe als Landschaftspfleger

 

- darum geht es in dem Comic von David Weiß.

Wir möchten dazu auf einen Beitrag hinweisen, der im Schafzucht-Magazin 9/2025 erschienen ist: https://www.schafzucht-online.de/article-8147659-480/neuer-sachcomic-was-machen-unsere-schafe-und-ziegen-eigentlich-.html. Rege Verwendung und Verteilung der Illustration ist ausdrücklich gewünscht :)

 

Die Illustration zum Download finden Sie hier: 

Grüne Helden - Schafe und Ziegen im Einsatz für den Naturschutz

 

 

 

Kontakt

Ziegenzuchtverband Bayern e.V.

(ZVB e.V.)
Senator Gerauer Str. 23a

85586 Poing-Grub

 

Telefon 089 537856

Fax 089 54887671
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