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Scrapie (TSE)

 

Anerkennungsverfahren für Schaf- und Ziegenhaltungen

 

In Verhandlungen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz konnte der Ziegenzuchtverband Bayern e.V. erreichen, dass es seit 2018 auch Ziegen haltenden Betrieben möglich ist, am Anerkennungsverfahren zum Erreichen des Status „Betrieb mit kontrolliertem Risiko klassischer Scrapie“ (nach drei Jahren) bzw. „Betrieb mit vernachlässigbarem Risiko“ (nach sieben Jahren) teilzunehmen.

 

Das Verfahren soll dazu beitragen, den innergemeinschaftlichen Handel mit Zuchttieren langfristig zu erleichtern und bestehende Handelshemmnisse abzubauen.

 

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das jeweils zuständige Veterinäramt – nicht über den Verband.

 

Der Ziegenzuchtverband Bayern e.V. empfiehlt allen Schaf- und Ziegenhaltern die Teilnahme am Anerkennungsverfahren, da die Voraussetzungen in der Regel gut erfüllbar sind. Für Fragen stehen Ihnen die Verbandsvertreter selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

 

Was ist Scrapie?

 

Scrapie (auch Traberkrankheit genannt) ist eine anzeigepflichtige, übertragbare Erkrankung des Gehirns bei Schafen und Ziegen. Sie gehört zu den Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE) und wird durch fehlgefaltete Eiweiße (Prionen) verursacht. Die Erkrankung verläuft langsam, endet jedoch immer tödlich.

 

In Bayern wurden in den vergangenen Jahren bei Schafen ausschließlich Fälle atypischer Scrapie festgestellt. Bei Ziegen konnte bislang kein pathologisches Prionprotein nachgewiesen werden.

 

 

Wichtiger Hinweis für Teilnehmer am Anerkennungsverfahren

 

Verendet ein Schaf oder eine Ziege, das bzw. die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens untersucht werden soll, ist das Tier über die zuständige Tierkörperbeseitigung zu entsorgen.

 

Dem Tier sollte der entsprechende Untersuchungsantrag beigefügt werden. Bei Fragen zum Ablauf oder zu den erforderlichen Untersuchungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinäramt oder die Tierkörperbeseitigungsanlage.

 

Hinweis: Zur Vorgehensweise bei der Beantragung der Untersuchung können regionale Unterschiede bestehen. Bitte stimmen Sie sich im Zweifel vorab mit Ihrem Veterinäramt oder der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanlage ab.

 

 

Weitere Informationen

 

Ausführliche Informationen zum Anerkennungsverfahren und zu Scrapie finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

 

 

Anträge und Bescheinigungen:

 

 

Hinweis für Teilnehmer am TSE-Anerkennungsverfahren:
Verendet ein Schaf oder eine Ziege, das bzw. die im Rahmen des Anerkennungsverfahrens untersucht werden soll, informieren Sie bitte unverzüglich die zuständige Tierkörperbeseitigungsanlage und legen Sie den ausgefüllten Untersuchungsantrag bei. Bei Fragen zur Vorgehensweise oder zu den Untersuchungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinäramt.

 

 

 

Bitte beachten:
Auch nach Erreichen des Status „vernachlässigbares Risiko klassischer Scrapie“ sind die Voraussetzungen des Anerkennungsverfahrens dauerhaft einzuhalten. Die regelmäßigen Überprüfungen durch das zuständige Veterinäramt werden fortgeführt, damit der anerkannte Status bestehen bleibt. Werden die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, kann die Anerkennung widerrufen werden.

 

 

 

Kontakt

Ziegenzuchtverband Bayern e.V.

(ZVB e.V.)
Senator Gerauer Str. 23a

85586 Poing-Grub

 

Telefon 089 537856

Fax 089 54887671
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