CAE-Sanierungsprogramm
Freiwilliges Sanierungsprogramm
CAE (Caprine Arthritis Encephalitis) ist eine virusbedingte Erkrankung der Ziege. Sie kann unter anderem zu chronischen Gelenkentzündungen, Euterveränderungen und – insbesondere bei Jungtieren – zu neurologischen Erkrankungen führen.
Da infizierte Tiere häufig keine eindeutigen Krankheitsanzeichen zeigen, ist zur Feststellung einer CAE-Infektion eine serologische Untersuchung erforderlich.
Warum ist das CAE-Sanierungsprogramm wichtig?
Das freiwillige Sanierungsprogramm dient dazu,
gesunde Ziegenbestände dauerhaft zu erhalten,
den Handel mit Zuchttieren zu erleichtern,
den Gesundheitsstatus der Bestände langfristig zu sichern.
Bereits seit vielen Jahren nehmen zahlreiche bayerische Ziegenhaltungen erfolgreich am CAE-Sanierungsprogramm teil.
Anerkannt CAE-unverdächtiger Bestand
Ein Bestand gilt als anerkannt CAE-unverdächtig, wenn bei allen Tieren des Bestandes die vorgeschriebenen serologischen Untersuchungen ausschließlich negative Ergebnisse ergeben haben und keine verdächtigen klinischen Befunde vorliegen.
Nach erfolgreichem Abschluss der vorgeschriebenen Untersuchungen wird der Bestand als anerkannt CAE-unverdächtig geführt. Anschließend sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen erforderlich.
Auch neu aufgebaute Bestände können als CAE-unverdächtig gelten, wenn ausschließlich Tiere aus nachweislich anerkannt CAE-unverdächtigen Beständen eingestellt werden. Für diese Bestände gelten die Untersuchungsintervalle entsprechend den Vorgaben der Richtlinie.
Untersuchungsablauf
Der Weg zum anerkannt CAE-unverdächtigen Bestand erfolgt in mehreren Schritten:
Untersuchung Abstand
1. Untersuchung Ausgangsuntersuchung
2. Untersuchung nach 6 Monaten
3. Untersuchung nach weiteren 6 Monaten
4. Untersuchung nach 12 Monaten
Sind alle Untersuchungen ausschließlich negativ und liegen keine verdächtigen klinischen Befunde vor, gilt der Bestand als anerkannt CAE-unverdächtig.
Danach erfolgen die Kontrolluntersuchungen zunächst im Abstand von 12 Monaten bei allen über zwölf Monate alten Tieren. Nach vier jährlichen Untersuchungen mit ausschließlich negativen Ergebnissen kann auf einen zweijährigen Untersuchungsrhythmus umgestellt werden.
Die Blutentnahmen werden vorzugsweise im letzten Drittel der Trächtigkeit bis einschließlich des zweiten Laktationsmonats durchgeführt. Die Böcke sind zeitgleich mit zu untersuchen.
Im ersten Sanierungsjahr sind außerdem die Zuchtlämmer in den ersten acht Lebenswochen und die Herde zusätzlich im Herbst zu untersuchen.
Anforderungen an einen anerkannt CAE-unverdächtigen Bestand
Anerkannt CAE-unverdächtige Bestände sind dauerhaft geschlossen zu halten. Tiere aus einem anerkannt CAE-unverdächtigen Bestand dürfen grundsätzlich keinen direkten Kontakt zu Tieren aus anderen Beständen haben.
Tiere, die einen anerkannt CAE-unverdächtigen Bestand verlassen, dürfen grundsätzlich nicht wieder zurückgenommen werden. Ausnahmen gelten für Tiere, die im Rahmen von Ausstellungen, Märkten oder zu Zuchtzwecken ausschließlich mit Tieren aus ebenfalls anerkannt CAE-unverdächtigen Beständen Kontakt hatten.
Für die Teilnahme am Sanierungsprogramm ist außerdem eine eindeutige Kennzeichnung aller Tiere erforderlich. Bestands- und Stallaufzeichnungen sind sorgfältig zu führen und entsprechend den Vorgaben der Richtlinie aufzubewahren.
Zuchtbetrieb
Im Rahmen des CAE-Sanierungsprogramms dürfen Ziegen nur von CAE-unverdächtigen Böcken gedeckt oder mit Sperma von anerkannt CAE-unverdächtigen Böcken künstlich besamt werden.
Damit soll verhindert werden, dass CAE über den Zuchteinsatz in unverdächtige Bestände eingeschleppt wird.
Was passiert bei einem positiven Befund?
Werden CAE-positive oder CAE-verdächtige Tiere festgestellt, müssen entsprechende Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden.
CAE-positive und CAE-verdächtige Tiere sollen möglichst umgehend aus dem Bestand entfernt und bis zur Ausmerzung räumlich von den negativ reagierenden Tieren getrennt sowie gesondert versorgt werden.
Je nach Anteil der betroffenen Tiere reicht die Sanierung von der Ausmerzung einzelner positiver und verdächtiger Tiere bis hin zum vollständigen Neuaufbau des Bestandes. Die genauen Vorgehensweisen sind in den CAE-Richtlinien beschrieben.
CAE-positive oder CAE-verdächtige Tiere sind grundsätzlich nach den unverdächtigen Tieren zu melken. Auf eine konsequente Betriebs-, Stall- und Geräthygiene ist zu achten.
CAE-Richtlinien
Die vollständigen Anforderungen und Sanierungsmaßnahmen sind in den Richtlinien des (Landesverbandes Bayerischer Ziegenzüchter e.V.) Ziegenzuchtverband Bayern e.V. zur Sanierung von Ziegenbeständen von CAE beschrieben.
Die genauen Vorgehensweisen sind in den CAE-Richtlinien beschrieben.
CAE-Richtlinien (PDF) (Stand 2011)
Teilnahme am CAE-Sanierungsprogramm
Betriebe, die am freiwilligen CAE-Sanierungsprogramm teilnehmen möchten, können sich über die Teilnahme beim ZVB e.V. oder beim Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD) informieren.
Für die Teilnahme stehen zwei getrennte Unterlagen zur Verfügung:
Anmeldung zum CAE-Sanierungsprogramm
Mit der Anmeldung wird der Betrieb für die Teilnahme am CAE-Sanierungsprogramm beim Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD) angemeldet. Die ausgefüllte Anmeldung ist daher an den TGD Bayern e.V. zu senden.
Anmeldung CAE-Sanierungsprogramm (Word, online Ausfüllbar)
Teilnahmeerklärung zum CAE-Sanierungsprogramm
Mit der Teilnahmeerklärung erklärt der Tierhalter gegenüber dem ZVB e.V. verbindlich seine Teilnahme am CAE-Sanierungsprogramm und bestätigt die hierfür geltenden Bedingungen. Die ausgefüllte Teilnahmeerklärung ist daher an den ZVB e.V. zu senden.
Teilnahmeerklärung CAE-Sanierungsprogramm (Word, online Ausfüllbar)
Beide Unterlagen gehören zum selben CAE-Sanierungsprogramm, erfüllen jedoch unterschiedliche Funktionen und sind daher nicht als zwei alternative Anträge zu verstehen.
Hinweis zum Ausfüllen der Word-Formulare
Bitte beachten: Je nach Word-Version wird das Formular zunächst im Lesemodus bzw. im geschützten Modus geöffnet. Aktivieren Sie in diesem Fall den Bearbeitungsmodus, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen.
Die Formulare können jetzt direkt am Computer ausgefüllt, gespeichert und anschließend entsprechend an den ZVB e.V. und den TGD e.V, übermittelt werden.
Bei Fragen zum CAE-Sanierungsprogramm stehen Ihnen der ZVB e.V., Ihr Betreuungstierarzt sowie der TGD Bayern e.V. gerne zur Verfügung.
Kontaktdaten zum TGD:
Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD)
Dr. Ursula Domes (Fachtierärztin f. kl. Wiederkäuer, Schafgesundheitsdienst)
Senator-Gerauer-Str. 23
85586 Grub/Poing
Telefon: 089-9091282
Mobil: 0173-6491536
Web: TGD - Schafgesundheitsdienst







