Tuberkulose (MTBC)
Auf Grundlage der EU-Verordnung 688/2020 müssen Ziegen haltende Betriebe, die Tiere innerhalb der EU verbringen wollen, ein spezielles Programm zur Überwachung auf Tuberkulose (Mycobacterium- Tuberculsis- Komplex - MTBTC) durchlaufen.
Tuberkulose wird als Seuche der Kategorie D eingestuft und ist somit handelsrelevant. Die Seuche soll über Vorschriften zum Verbringen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten verhindert werden. Wer weiterhin Tiere innerhalb der EU verbringen will, muss ein Überwachungsprogramm durchführen, welches folgende Schritte beinhaltet:
1. Fleischüberwachung aller geschlachteter Tiere
Dies ist die bisher schon geforderte Fleischbeschau und stellt keinen Mehraufwand dar.
2. Nekopsieuntersuchung aller gefallenen Tiere über 9 Monate
Vergleichbar mit TSE Untersuchung, allerdings schon ab dem 9 Lebensmonat.
Entstehende Kosten sind bisher nicht bekannt.
3. Jährlicher Tiergesundheitsbesuch durch einen Tierarzt
Dieser Besuch könnte mit dem Besuch anlässlich der TSE-Kontrolle kombiniert werden.
4. Jährliche Untersuchung mit Negativbefund aller Ziegen, die in dem Betrieb zur Zucht gehalten werden
Nach zweimaliger Untersuchung kann der Betrieb hiervon befreit werden, wenn bei den Tests keine Hinweise auf Infektionen gefunden wurden.
Als Zuchttiere werden alle Tiere angesehen, die im Zuchtbuch aufgenommen wurden. Für die Durchführung empfehlen wir den TGD. Die Kosten pro Tier liegen bei ca. 6,50€.
Nach einer Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) kann von einem vernachlässigbaren Risiko des Vorliegens der Tuberkulose in der deutschen Ziegenpopulation ausgegangen werden.
In Betrieben, die die Überwachungsmaßnahmen mindestens 24 Monate lang ohne die Meldung einer Infektion mit MTBC durchgeführt haben, kann daher auf die jährliche Untersuchung mit Negativbefund aller Zuchtziegen verzichtet werden, wenn
die zuständige Behörde auf Grundlage einer Risikobewertung das Infektionsrisiko in dem Mitgliedstaat als vernachlässigbar eingestuft hat
das Überwachungsprogramm mindestens 24 Monate lang in dem Betrieb durchgeführt wurde, und in diesem Zeitraum keine MTBC-Infektion bei den im Betrieb gehal
tenen Ziegen gemeldet wurde undder Betrieb in einem Mitgliedstaat liegt, dessen Rinderbestand offiziell „frei von Infektionen mit MTBC“ ist.
Zuständig für die Durchführung einer solchen Risikobewertung ist in Deutschland das FLI.
Das FLI hat anhand der von den Ländern zur Verfügung gestellten gewerblichen Schlachtdaten sowie der Daten zu Tuberkulinisierungen von Ziegen in den Jahren 2018 bis 2022 eine Risikobewertung mit dem Ergebnis eines vernachlässigbaren Tuberkulose-Risikos in der deutschen Ziegenpopulation erstellt. Weiterhin gilt der Rinderbestand Deutschlands bereits seit dem Jahr 1997 als „frei von Infektionen mit MTBC“.