Kennzeichnung und Registrierung von Ziegen in Bayern
Seit 01.01.2011 ist das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit als beauftragte Stelle (Regionalstelle) gemäß der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) für den Bereich Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen benannt. Das LKV übernimmt diese Aufgabe vom Landesverband Bayerischer Ziegenzüchter e.V.
Als Vertragspartner des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit ist das LKV zuständig für Zuteilung und Lieferung der Kennzeichen (Ohrmarken etc.) gemäß der EU-Verordnung (EG Nr. 21/2004) und der nationalen Viehverkehrsverordnung.
Ebenso ist das LKV zuständig für die erforderlichen Meldungen in die elektronische Datenbank (HIT).
Registriernummer
Wenn Sie noch keine Registriernummer (= landwirtschaftliche Betriebsnummer) haben, beantragen Sie diese bei dem für Sie zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Zentrale Datenbank
Um die jährliche Stichtagsmeldung und Zugangsmeldungen im Verlauf des Jahres an die zentrale Datenbank (HI-Tier) über das Internet selbst durchführen zu können, benötigen Sie, neben der Registriernummer, eine PIN.
Diese können Sie entweder über das für Sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen, oder direkt beim:
LKV Bayern
Landsberger Straße 282
80687 München
Tel.: 0 89-54 43 48-0
Fernbild: 0 89-54 43 48-10
E-Post:
Bestellung von Kennzeichen (Ohrmarken) für Schafe und Ziegen
Zum 01.07.2011 geht das Bestellwesen für Kennzeichen von Schafen und Ziegen (Ohrmarke, Bolus) komplett an das LKV Bayern als beauftragte Stelle (Regionalstelle) über: Dies geschieht auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Freistaat Bayern (vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit) und dem LKV Bayern vom 20.12.2010. Weiteres entnehmen Sie den Erläuterungen in der PDF-Datei.
Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen zum Zweck der Rückverfolgbarkeit (1,6 MiB)
Hier finden sie die Formulare zur Bestellung der Ohrmarken:
Bestellung Transponder Ohrmarken
und neu seit 1.1.2022 nur für Herdbuchbetriebe (!):
Bestellschein Ohrmarken mit Möglichkeit Genotypisierung TSE
Die aktuelle Preisliste ab 01.01.2022 finden Sie hier:
Umkennzeichnung von Zuchttieren aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Schweiz)
Ziegen aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Schweiz) müssen EU-konform nach VVVO mit den beiden gelben VVVO-Ohrmarken gekennzeichnet werden. Die neue Ohrmarkennummer ist an den Landesverband schriftlich zu melden. (Dr. Mendel 09/2013)