Kennzeichnung und Registrierung von Ziegen in Bayern

Seit 01.01.2011 ist das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit als beauftragte Stelle (Regionalstelle) gemäß der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) für den Bereich Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen benannt. 


Als Vertragspartner des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit ist das LKV zuständig für Zuteilung und Lieferung der Kennzeichen (Ohrmarken etc.) gemäß der EU-Verordnung (EG Nr. 21/2004) und der nationalen Viehverkehrsverordnung.

Registriernummer
Wenn Sie noch keine Registriernummer (= landwirtschaftliche Betriebsnummer) haben, beantragen Sie diese bei dem für Sie zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.


Zentrale Datenbank
Um die jährliche Stichtagsmeldung und Zugangsmeldungen im Verlauf des Jahres an die zentrale Datenbank (HI-Tier) über das Internet selbst durchführen zu können, benötigen Sie, neben der Registriernummer, eine PIN.
Diese können Sie entweder über das für Sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen, oder direkt beim:

 

LKV Bayern
Landsberger Straße 282
80687 München
Tel.: 0 89-54 43 48-0
Fernbild: 0 89-54 43 48-10
E-Post:

 

 
 
 
 

 

 

 

Umkennzeichnung von Zuchttieren aus Nicht-EU-Ländern (z. B. Schweiz)

Ziegen aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Schweiz) müssen EU-konform nach VVVO mit den beiden gelben VVVO-Ohrmarken gekennzeichnet werden. Die neue Ohrmarkennummer ist an den Landesverband schriftlich zu melden. (Dr. Mendel 09/2013)