Wegweiser in die Ziegenhaltung

 

Sie möchten Ziegen halten – als Hobby, zur Landschaftspflege, im Nebenerwerb oder im Rahmen einer landwirtschaftlichen Ziegenhaltung bzw. Zucht?

 

Dann sollten einige wichtige Fragen vor der Anschaffung der ersten Tiere geklärt werden. 

 

Neben der Auswahl geeigneter Tiere gehören dazu insbesondere die Planung der Haltung sowie die Registrierung und Kennzeichnung der Tiere.

 

Dieser Wegweiser gibt Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Schritte und gesetzlichen Pflichten

 

Weiterführende Informationen zu einzelnen Themen finden Sie auf unserer Homepage.

 

 

 

1. Vor der Anschaffung gut planen

 

Überlegen Sie zunächst, welchen Zweck die Ziegenhaltung erfüllen soll. Davon hängen unter anderem Rasse, Tierzahl, Haltungssystem und Fütterung ab.

 

Ziegen sind ausgeprägte Herdentiere und sollten nicht einzeln gehalten werden. Planen Sie daher von Anfang an eine geeignete Tiergruppe.

 

Vor der Anschaffung sollten Sie insbesondere klären:

  • Welche Rasse bzw. welcher Rassetyp passt zu meinem Vorhaben?

  • Wie viele Tiere kann und möchte ich halten?

  • Sind Stall, Auslauf und Weideflächen geeignet?

  • Ist die Einzäunung sicher und ziegengeeignet?

  • Wie werden die Tiere mit Futter und Wasser versorgt?

  • Wie sind Klauenpflege, tierärztliche Versorgung und gegebenenfalls Impfungen organisiert?

  • Welche gesetzlichen Anforderungen muss ich erfüllen?

     

Wer Ziegen züchten möchte, sollte sich frühzeitig mit Züchtern und dem zuständigen Zuchtverband in Verbindung setzen. 

 

Bei der Auswahl von Zuchttieren sind neben Rasse und Zuchtziel auch Abstammung, Gesundheitsstatus und die langfristige Sicherung der genetischen Vielfalt wichtige Kriterien.

 

 

Tipp beim Tierkauf

 

Achten Sie auf einen guten Gesundheits- und Pflegezustand der Tiere und erkundigen Sie sich beim bisherigen Halter unter anderem nach:

  • bisheriger Fütterung,

  • Klauenpflege,

  • Impfungen und Behandlungen,

  • Gesundheitsuntersuchungen,

  • Haltungsbedingungen und

  • bisherigen Besonderheiten der Tiere.

     

Ein möglichst ähnliches Haltungssystem erleichtert den Tieren die Eingewöhnung.

 

 

 

2. Empfehlung für Neueinsteiger

 

"1×1 für Neueinsteiger in die Ziegenhaltung"

 

Wer sich erstmals mit der Ziegenhaltung beschäftigt, findet im „1×1 für Neueinsteiger in die Ziegenhaltung“ des Bundesverbandes Deutscher Ziegenzüchter e.V. (BDZ) eine umfangreiche Einführung in die wichtigsten Grundlagen.

 

Die Broschüre vermittelt in verständlicher Form grundlegendes Wissen zu: 

  • rechtlichen Grundlagen, 

  • Ziegenrassen, 

  • Verhalten und Bedürfnissen der Ziege, 

  • Haltung und Fütterung, 

  • Krankheiten und Gesundheitsvorsorge sowie 

  • wichtigen Ansprechpartnern. 

 

Die Broschüre eignet sich damit besonders für alle, die sich vor der Anschaffung ihrer ersten Ziegen umfassend informieren möchten. 

 

Die Broschüre kann direkt beim BDZ bestellt werden.   

  • Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e.V. (BDZ) -  1×1 für Neueinsteiger in die Ziegenhaltung / BDZ-Online-Shop

 

 

 

3. Ziegenhaltung vor Beginn anmelden

 

Die Haltung von Ziegen muss vor Beginn der Haltung bei der zuständigen Behörde angezeigt und registriert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Ziegen landwirtschaftlich oder als Hobby gehalten werden. 

 

Nach § 26 Viehverkehrsverordnung sind unter anderem Tierart, Standort, Nutzungsart und die voraussichtlich gehaltene Tierzahl anzugeben. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

 

 

In Bayern sind dafür insbesondere zwei Stellen wichtig:

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Beim zuständigen AELF wird die Betriebsnummer bzw. Registriernummer vergeben und der entsprechende Betriebstyp erfasst.

 

Landratsamt / Veterinäramt

Die Ziegenhaltung ist bei der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen. Dort wird die Haltung entsprechend registriert.

 

Wichtig: 

Die Anmeldung sollte vor der Anschaffung bzw. vor Beginn der Ziegenhaltung erfolgen.

 

 

 

4. Kennzeichnung und Registrierung der Ziegen

 

Für Schafe und Ziegen gelten gesetzliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten. Diese gelten auch für Hobbyhaltungen

 

In Bayern ist das LKV Bayern als beauftragte Stelle für die Tierkennzeichnung und -registrierung zuständig.

 

 

Ohrmarken

 

Ziegen müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet werden. 

 

Die Kennzeichnung erfolgt innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach der Geburt bzw. vor einem früheren Verlassen des Betriebes. Für ältere Tiere gelten die entsprechenden Vorgaben zur elektronischen Kennzeichnung.

 

Ohrmarken und die hierfür erforderlichen Formulare können über das LKV Bayern bezogen werden.

 

 

 

5. HI-Tier – Meldungen nicht vergessen

 

Über die HI-Tier-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) werden wichtige Meldungen zur Ziegenhaltung abgewickelt.

 

 

Stichtagsmeldung

 

Zum 1. Januar eines jeden Jahres ist der vorhandene Bestand an Schafen und Ziegen zu melden. Die Tiere werden dabei nach Altersgruppen erfasst:

  • bis einschließlich 9 Monate,

  • 10 bis einschließlich 18 Monate,

  • ab 19 Monate.

 

Die Meldung muss grundsätzlich bis zum 15. Januar erfolgen.

 

 

Zu- und Abgänge

 

Seit dem 1. August 2023 müssen bei Schafen und Ziegen zusätzlich zu den bisherigen Meldungen auch Abgänge gemeldet werden.

 

Übernahmen und Abgänge sind grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen zu melden.

 

 

 

6. Bestandsregister und Begleitpapiere

 

Für die Ziegenhaltung ist ein Bestandsregister zu führen. Darin werden unter anderem Angaben zum Bestand sowie Zu- und Abgänge dokumentiert. Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich insbesondere aus § 37 Viehverkehrsverordnung.

 

Beim Verbringen von Ziegen ist außerdem grundsätzlich ein Begleitpapier erforderlich. Dieses ist dem Empfänger zu übergeben; der Empfänger muss es mindestens drei Jahre aufbewahren.

 

 

Unser Tipp: Legen Sie von Anfang an einen Ordner bzw. eine digitale Ablage für Bestandsregister, Begleitpapiere, Tierarztunterlagen, Untersuchungen und weitere wichtige Dokumente an.

 

 

 

7. Bayerische Tierseuchenkasse

 

Eine wichtige Information für Ziegenhalter in Bayern:

Ziegen gehören derzeit nicht zu den bei der Bayerischen Tierseuchenkasse meldepflichtigen Tierarten. Eine Beitragspflicht für Ziegen besteht daher derzeit nicht.

 

Die aktuellen Informationen der Bayerischen Tierseuchenkasse sollten dennoch regelmäßig geprüft werden, da sich gesetzliche Vorgaben ändern können.

 

 

 

 

8. Was Sie außerdem beachten sollten

 

Mit der Registrierung und Kennzeichnung ist es natürlich nicht getan. 

 

Für eine verantwortungsvolle Ziegenhaltung gehören insbesondere auch dazu:

  • geeignete und sichere Haltungseinrichtungen,

  • ausreichende Versorgung mit Wasser und geeignetem Futter,

  • regelmäßige Klauenpflege,

  • Gesundheitsvorsorge und tierärztliche Betreuung,

  • geeigneter Witterungs- und Wetterschutz,

  • Parasitenmanagement,

  • ordnungsgemäße Dokumentation von Behandlungen und Arzneimittelanwendungen sowie

  • die Einhaltung der tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften.

     

Zu diesen Themen finden Sie auf unserer Homepage eigene Informationen und weiterführende Hinweise.

 

 

 

Die wichtigsten ersten Schritte auf einen Blick

 

 

 

Wichtige Ansprechpartner und weiterführende Informationen

 

LKV Bayern – Tierkennzeichnung und -registrierung
Informationen zu Ohrmarken, Kennzeichnung, Bestandsmeldungen, HI-Tier und Formularen.

 

HI-Tier – Schaf- und Ziegendatenbank
Für Stichtags-, Zugangs- und Abgangsmeldungen.

 

 

BayernPortal – Betriebsnummer
Informationen zur Beantragung einer Betriebsnummer beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

 

 

Bayerische Tierseuchenkasse
Aktuelle Informationen zu Melde- und Beitragspflichten.

 

Gesetzliche Grundlagen
Insbesondere die Viehverkehrsverordnung regelt die Anzeige und Registrierung der Haltung sowie Kennzeichnung, Meldungen, Begleitpapiere und Bestandsregister für Schafe und Ziegen.

 

 

 

Noch ein wichtiger Hinweis

Die rechtlichen Vorgaben können sich ändern. Dieser Wegweiser gibt einen kompakten Überblick für den Einstieg und ersetzt keine individuelle Auskunft der zuständigen Behörde.

Bei Fragen zur konkreten Haltungssituation wenden Sie sich deshalb bitte frühzeitig an das für Sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. Veterinäramt.

 

 

 

Checklisten & Vorlagen

 

Sie suchen praktische Hilfestellungen, Formulare oder Vorlagen für die Ziegenhaltung?


In unserem Bereich „Checklisten – Vorlagen“ finden Sie verschiedene Arbeitshilfen, die Sie bei der Organisation und Dokumentation Ihrer Ziegenhaltung unterstützen.

 

 

 

Weiterführende Informationen zur Ziegenhaltung

 

Für alle, die sich nach dem ersten Überblick noch intensiver mit der Haltung beschäftigen möchten, empfehlen wir folgende weiterführende Fachinformationen:

 

 

  • Nationales Tierwohl-Monitoring:Methodenhandbuch Haltung Ziege“ – weiterführende wissenschaftliche Informationen und Erläuterungen zu den im Tierwohl-Monitoring verwendeten Indikatoren. 

 

  • Leitlinien für die gute landwirtschaftliche Praxis in der Ziegenhaltung – herausgegeben von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen; mit Informationen zu einer tiergerechten, umweltschonenden und wirtschaftlichen Ziegenhaltung. "Leitlinien Ziegenhaltung"

 

  • Fachliteratur: Ergänzend empfiehlt sich die einschlägige Fachliteratur zur Ziegenhaltung.