Tuberkulose (MTBC)
Überwachungsprogramm für Ziegenhaltungen
Für das Verbringen von Ziegen innerhalb der Europäischen Union gelten besondere tiergesundheitsrechtliche Anforderungen. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2020/688. Betriebe, die Ziegen in andere EU-Mitgliedstaaten verbringen möchten, müssen am Überwachungsprogramm auf Tuberkulose (Mycobacterium tuberculosis-Komplex – MTBC) teilnehmen.
Da Tuberkulose (MTBC) als Tierseuche der Kategorie D eingestuft ist, gelten besondere Vorschriften für das Verbringen von Ziegen innerhalb der Europäischen Union. Ziel des Überwachungsprogramms ist es, eine Einschleppung oder Verbreitung der Erkrankung zu verhindern und den sicheren Handel mit Zuchttieren zu gewährleisten.
Bestandteile des Überwachungsprogramms
Für die Teilnahme am Überwachungsprogramm sind folgende Maßnahmen erforderlich:
1. Fleischuntersuchung geschlachteter Tiere
Alle geschlachteten Ziegen werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fleischuntersuchung kontrolliert. Für den Tierhalter entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
2. Untersuchung verendeter Tiere
Verendete Ziegen ab einem Alter von neun Monaten müssen im Rahmen des Überwachungsprogramms untersucht werden. Das Verfahren ist mit der TSE-Untersuchung vergleichbar.
3. Jährlicher Tiergesundheitsbesuch
Ein Tierarzt führt jährlich einen Tiergesundheitsbesuch im Betrieb durch. Dieser Besuch kann gegebenenfalls mit anderen behördlichen Kontrollen oder Programmen kombiniert werden.
4. Jährliche Untersuchung der Zuchtziegen
Alle im Betrieb zur Zucht gehaltenen Ziegen werden einmal jährlich mit negativem Ergebnis auf MTBC untersucht.
Als Zuchttiere gelten alle Tiere, die im Zuchtbuch eingetragen sind.
Für die Durchführung der Untersuchung empfiehlt sich die Einbindung des Tiergesundheitsdienstes (TGD).
Erleichterungen nach erfolgreicher Teilnahme
Nach mindestens 24 Monaten erfolgreicher Teilnahme am Überwachungsprogramm kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die jährliche Untersuchung aller Zuchtziegen verzichtet werden.
Dies ist möglich, wenn
das zuständige Veterinäramt auf Grundlage einer Risikobewertung das Infektionsrisiko im Mitgliedstaat als vernachlässigbar einstuft,
das Überwachungsprogramm mindestens 24 Monate ohne Nachweis einer MTBC-Infektion im Betrieb durchgeführt wurde und
der Betrieb in einem Mitgliedstaat liegt, dessen Rinderbestand offiziell als frei von Infektionen mit MTBC anerkannt ist.
Warum ist diese Erleichterung möglich?
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat anhand der bundesweit erhobenen Schlachtdaten sowie der Ergebnisse von Tuberkulinisierungen eine Risikobewertung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass in der deutschen Ziegenpopulation derzeit von einem vernachlässigbaren Risiko für das Auftreten einer MTBC-Infektion ausgegangen werden kann.
Darüber hinaus gilt der deutsche Rinderbestand bereits seit dem Jahr 1997 offiziell als frei von Infektionen mit MTBC.
Bitte beachten:
Die Befreiung von der jährlichen Untersuchung der Zuchtziegen bezieht sich ausschließlich auf diesen Teil des Überwachungsprogramms. Die übrigen Anforderungen, wie beispielsweise die Fleischuntersuchung geschlachteter Tiere, die Untersuchung verendeter Tiere sowie der jährliche Tiergesundheitsbesuch, bleiben hiervon unberührt.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum MTBC-Überwachungsprogramm sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und der zuständigen Veterinärbehörden.
Hinweis:
Die Anmeldung zum Anerkennungsverfahren sowie Rückfragen zum Untersuchungsablauf erfolgen über das jeweils zuständige Veterinäramt. Das für Ihren Betrieb zuständige Veterinäramt finden Sie über das BayernPortal.