Kennzeichnung und Registrierung von Ziegen

 

Die Kennzeichnung und Registrierung von Ziegen bildet eine wichtige Grundlage für den Tierverkehr, den Seuchenschutz sowie die Rückverfolgbarkeit von Tieren.

 

Jede Ziegenhalterin und jeder Ziegenhalter ist gesetzlich verpflichtet, seine Tiere entsprechend den geltenden Vorschriften zu kennzeichnen und die erforderlichen Meldungen fristgerecht vorzunehmen.

 

Die rechtlichen Grundlagen bilden insbesondere die EU-Verordnung (EG) Nr. 21/2004 sowie die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV).

 

 

 

Zuständige Stelle in Bayern

 

Seit dem 01. Januar 2011 ist das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV Bayern) vom Freistaat Bayern als Regionalstelle für die Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen beauftragt.

 

Das LKV Bayern ist unter anderem zuständig für:

  • die Zuteilung der Betriebskennzeichen,

  • die Lieferung der zugelassenen Ohrmarken und weiterer Kennzeichen,

  • die Bereitstellung der entsprechenden Bestellunterlagen.

 

 

 

Registriernummer beantragen

 

Wer erstmals Ziegen hält, benötigt eine Registriernummer (landwirtschaftliche Betriebsnummer).

 

Diese wird vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) vergeben.

 

Die Registriernummer bildet die Grundlage für sämtliche Meldungen im Zusammenhang mit der Tierhaltung.

 

 

 

Meldungen an die HI-Tier-Datenbank

 

Alle meldepflichtigen Tierbewegungen werden in der zentralen Datenbank HI-Tier erfasst.

 

Hierzu gehören insbesondere:

  • Zugänge von Tieren,

  • Abgänge von Tieren,

  • die jährliche Stichtagsmeldung.

  •  

Für die Nutzung der HI-Tier-Datenbank benötigen Tierhalter neben ihrer Registriernummer eine persönliche PIN.

 

Diese kann entweder

  • über das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder

  • direkt beim LKV Bayern

beantragt werden.

 

 

 

Begleitpapier bei Tierbewegungen

 

Bei jedem Zu- oder Abgang von Ziegen ist ein Begleitpapier zu erstellen.

 

Es wird in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt:

  • ein Exemplar begleitet das Tier,

  • ein Exemplar verbleibt im eigenen Betrieb.

     

Zusätzlich sind sämtliche Tierbewegungen im Bestandsregister zu dokumentieren sowie fristgerecht in der HI-Tier-Datenbank zu melden.

 

Download:

 

 

 

Bestandsregister

 

Jeder Ziegenhalter ist verpflichtet, ein aktuelles Bestandsregister zu führen.

 

Dieses dient der Dokumentation sämtlicher Tierbewegungen und muss bei behördlichen Kontrollen auf Verlangen vorgelegt werden.

 

Download:

 

 

 

Einfuhr von Zuchttieren aus Nicht-EU-Staaten

 

Werden Ziegen aus einem Nicht-EU-Staat – beispielsweise aus der Schweiz – eingeführt, müssen diese entsprechend den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung mit den vorgeschriebenen gelben EU-Ohrmarken umgekennzeichnet werden.

 

Die neu vergebene Ohrmarkennummer ist anschließend dem zuständigen Zuchtverband schriftlich mitzuteilen.

 

 

 

Bestellung von Kennzeichen

 

Über das LKV Bayern können alle zugelassenen Kennzeichen und das erforderliche Zubehör bestellt werden.

 

Dazu gehören insbesondere:

 

 

 

Wichtige Hinweise

  • Tiere müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen gekennzeichnet werden.

  • Tierbewegungen sind fristgerecht an HI-Tier zu melden.

  • Das Bestandsregister ist laufend zu führen und aufzubewahren.

  • Bei Kontrollen müssen die Unterlagen vollständig vorgelegt werden.