Beitrags- und Gebührenordnung

 

Versicherungsgebühren entsprechend Vertrag.

 

Die Abgeltung evtl. anfallender Kosten für Samenuntersuchung werden zwischen den Züchtern und dem jeweiligen Bezirksverband direkt geregelt.

 

* Laut § 7 der Satzung werden diese Beiträge über die Bezirksverbände eingehoben.