Biosicherheit

 

Was bedeutet Biosicherheit?

 

Biosicherheit umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Krankheitserreger vom eigenen Bestand fernzuhalten und eine Weiterverbreitung innerhalb des Bestandes oder auf andere Tierhaltungen zu verhindern.

 

Sie ist ein wichtiger Bestandteil einer verantwortungsvollen Tierhaltung und dient sowohl dem Schutz der eigenen Tiere als auch dem Schutz anderer Bestände.

 

Biosicherheit beginnt nicht erst beim Auftreten einer Tierseuche. Viele Maßnahmen lassen sich im täglichen Betriebsablauf einfach umsetzen und helfen dabei, das Risiko für die Einschleppung und Verbreitung von Infektionskrankheiten grundsätzlich zu verringern.

 

Nach dem europäischen Tiergesundheitsrecht tragen Tierhalter eine besondere Verantwortung für die Gesundheit ihrer Tiere und sollen das Risiko der Ausbreitung von Krankheiten entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten minimieren.

 

 

 

Wo können Krankheitserreger eingeschleppt oder weiterverbreitet werden?

 

Krankheitserreger können auf unterschiedlichen Wegen in einen Bestand gelangen oder innerhalb eines Betriebes verbreitet werden, beispielsweise durch:

  • neu eingestellte Tiere,

  • Kontakte zu Tieren anderer Bestände,

  • Personen und Besucher,

  • Tierärzte, Tiergesundheitsdienste und andere Dienstleister,

  • Fahrzeuge und Anhänger,

  • gemeinsam genutzte Geräte und Ausrüstungsgegenstände,

  • verschmutzte Kleidung und Schuhe,

  • Futter, Einstreu oder andere Betriebsmittel,

  • Wildtiere und Schadnager,

  • verendete oder erkrankte Tiere.

     

Auch bei Tiertransporten, Zuchtveranstaltungen, Märkten und anderen Zusammenkünften von Tieren besteht ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von Krankheitserregern.

 

 

 

Wichtige Maßnahmen für den eigenen Betrieb

 

1. Zukauf und Zugang neuer Tiere

 

Neue Tiere stellen ein besonderes Risiko für die Einschleppung von Krankheiten dar.

 

  • Tiere möglichst nur aus gesundheitlich gut überwachten und unverdächtigen Beständen zukaufen.

  • Gesundheitsstatus und erforderliche Untersuchungen vor dem Zukauf prüfen.

  • Neue Tiere möglichst getrennt von der bestehenden Herde unterbringen und beobachten.

  • Eine Quarantäne sollte insbesondere bei Tieren aus unbekannten oder nicht ausreichend überwachten Beständen vorgesehen werden.

  • Bei Auffälligkeiten sollte vor einer Eingliederung der Bestandstierarzt hinzugezogen werden.

 

 

2. Personen und Besucher

 

Der Zugang betriebsfremder Personen zum Tierbestand sollte auf das notwendige Maß beschränkt werden.

 

  • Besucher möglichst nicht unmittelbar in den Tierbereich lassen.

  • Für betriebsfremde Personen geeignete Schutz- oder Betriebskleidung und sauberes Schuhwerk bereitstellen.

  • Bei Bedarf Möglichkeiten zum Händewaschen und zur Reinigung bzw. Desinfektion von Schuhen vorsehen.

  • Personen, die zuvor Kontakt zu anderen empfänglichen Tierbeständen hatten, sollten besondere Hygienemaßnahmen beachten.

     

Besonders wichtig ist dies bei Tierärzten, Tiergesundheitsdiensten, Viehhändlern, Tiertransporteuren, Besamungstechnikern und anderen Personen, die regelmäßig mehrere Tierhaltungen betreten.

 

 

3. Stall, Geräte und Fahrzeuge

 

Sauberkeit und eine konsequente Betriebshygiene tragen wesentlich dazu bei, die Verschleppung von Krankheitserregern zu verhindern.

 

  • Stallbereiche regelmäßig reinigen.

  • Verschmutzungen möglichst zeitnah beseitigen.

  • Geräte und Ausrüstungsgegenstände möglichst betriebsintern verwenden.

  • Betriebsfremde Geräte und Fahrzeuge nur nach entsprechender Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion einsetzen.

  • Stall- und Arbeitskleidung regelmäßig reinigen.

  • Sauberes und verschmutztes Material möglichst getrennt halten.

     

Eine Desinfektion ist nur dann sinnvoll, wenn vorher eine gründliche Reinigung erfolgt ist. Organische Verschmutzungen können die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln erheblich beeinträchtigen.

 

 

4. Kranke und auffällige Tiere

 

Kranke oder auffällige Tiere sollten möglichst früh erkannt und von der übrigen Herde getrennt werden.

 

Dazu gehören beispielsweise:

  • deutlich verändertes Verhalten,

  • Fieber oder erhöhte Körpertemperatur,

  • Abmagerung,

  • Durchfall,

  • Husten oder Atemprobleme,

  • Lahmheiten,

  • Hautveränderungen,

  • Abszesse,

  • auffällige Euterveränderungen,

  • ungeklärte Leistungsabfälle.

 

Bei unklaren oder ansteckungsverdächtigen Erkrankungen sollte frühzeitig der Tierarzt hinzugezogen werden.

 

Ein geeigneter Krankenbereich, der möglichst getrennt von der übrigen Herde genutzt werden kann, erleichtert die Umsetzung dieser Maßnahme.

 

 

5. Umgang mit verendeten Tieren

 

Verendete Tiere müssen so gelagert werden, dass kein Kontakt zu anderen Tieren möglich ist und Krankheitserreger nicht weiterverbreitet werden.

 

Die ordnungsgemäße Meldung und Abholung durch die zuständige Tierkörperbeseitigung ist sicherzustellen.

 

Bei einem ungeklärten oder möglicherweise ansteckenden Krankheitsgeschehen sollte vor der Entsorgung mit dem betreuenden Tierarzt bzw. dem zuständigen Veterinäramt abgestimmt werden, ob weitere Untersuchungen erforderlich sind.

 

 

6. Schutz vor Wildtieren und Schadnagern

 

Wildtiere und Schadnager können Krankheitserreger in einen Bestand einschleppen oder weiterverbreiten.

 

Deshalb sollte insbesondere darauf geachtet werden,

  • Futter vor Verunreinigung und dem Zugang von Schadnagern zu schützen,

  • Futter- und Lagerbereiche sauber zu halten,

  • Schadnager konsequent zu bekämpfen,

  • den Kontakt zwischen Nutztieren und Wildtieren möglichst zu begrenzen,

  • Kadaver und andere mögliche Infektionsquellen nicht für Tiere zugänglich aufzubewahren.

     

 

 

Biosicherheit ist eine betriebliche Aufgabe

 

Biosicherheit funktioniert am besten, wenn die Maßnahmen zum jeweiligen Betrieb passen und in die täglichen Arbeitsabläufe integriert werden.

 

Nicht jeder Betrieb hat die gleichen Voraussetzungen. Entscheidend ist deshalb, mögliche Infektionswege im eigenen Betrieb zu erkennen und geeignete Maßnahmen festzulegen.

 

Hilfreich kann es sein, den eigenen Betrieb regelmäßig unter folgenden Fragen zu betrachten:

Wo könnten Krankheitserreger in meinen Bestand gelangen?

Wie könnten sie innerhalb meines Bestandes weiterverbreitet werden?

Wie kann ich diese Übertragungswege mit einfachen Maßnahmen unterbrechen?

 

Ein gemeinsam mit dem betreuenden Tierarzt erstelltes betriebsspezifisches Hygienekonzept kann dabei hilfreich sein.

 

 

 

Besondere Bedeutung bei Tierseuchen

 

Bei einem konkreten Tierseuchenverdacht können zusätzliche bzw. behördlich vorgeschriebene Biosicherheitsmaßnahmen gelten. Diese können je nach Tierseuche und aktueller Seuchenlage deutlich über die allgemeinen Maßnahmen hinausgehen.

 

Bei einem Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche ist unverzüglich der betreuende Tierarzt bzw. das zuständige Veterinäramt zu informieren.

 

Aktuelle Vorgaben und Maßnahmen können sich aufgrund der jeweiligen Seuchenlage kurzfristig ändern. Tierhalter sollten sich deshalb regelmäßig über die aktuelle Situation informieren.

 

 

 

Weiterführende Informationen

 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) stellt Informationen und Merkblätter zu Biosicherheitsmaßnahmen und zur Tierseuchenbekämpfung zur Verfügung.

Auch der Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD) unterstützt Ziegenhalter bei Fragen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten sowie bei Fragen zu Hygiene und Bestandsmanagement.

 

 

Wichtig: 

Die auf dieser Seite dargestellten Maßnahmen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine tierärztliche Beratung und keine behördlichen Vorgaben.