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Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit schreibt

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit schreibt uns:

 

Wolfsmanagement

nach nunmehr über 150 Jahren hält sich wieder ein Wolf im bayerischen Alpenraum im Gebiet des Mangfallgebirges auf. Die Rückkehr dieser Tierart bewegt die Menschen vor Ort. Über die aktuelle Sachlage und die geplanten Maßnahmen in Bayern möchte ich wie folgt informieren:

 

1. Rechtliche Situation

Der Wolf ist nach Bundesnaturschutzgesetz und nach Europarecht (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) besonders und streng geschützt. Es ist verboten, Wölfe zu jagen oder zu fangen. Die Voraussetzung für eine Ausnahme, wie Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die öffentliche Sicherheit, liegt nicht vor. Bei Verstoß droht ein europäisches Vertragsverletzungsverfahren.

 

2. Aktuelle Verbreitung in Europa

Derzeit leben in Europa ca. 20.000 Wölfe. Die größten Populationen gibt es im Balkangebiet (5.000 Tiere), in den Baltischen Ländern (4.300 Tiere), den Karpaten (4.000 Tiere), in Spanien (ca. 2.500 Tiere), gefolgt von Italien mit rd. 500 - 800 Tieren und in Finnland, Schweden, Frankreich mit je 200 Tieren.

 

Seit rund 15 Jahren (1996) sind Wölfe in Deutschland nachgewiesen, die aus Nordosteuropa zugewandert sind. Inzwischen leben in Sachsen und Brandenburg 50 bis 60 Tiere. Einzeltiere gibt es auch in anderen Bundesländern, wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachen, Hessen und inzwischen auch einen Wolf in Bayern.

 

3. Verhalten

Wölfe verhalten sich scheu. Seit der erneuten Anwesenheit von Wölfen in Deutschland hat es keinen Angriff auf Menschen durch Wölfe gegeben. Im Vergleich dazu sind in Deutschland in nur 3 Jahren (2007-2009) 45 Todesfälle durch Insektenstiche zu verzeichnen (davon 8 in Bayern). Seit 1998 kamen in Deutschland 40 Menschen durch Hunde zu Tode (davon 3 in Bayern).

 

4. Bayerisches Wildtiermanagement

Um aufzuwandernde große Wildtiere wie den Wolf vorbereitet zu sein, hatte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) bereits 2006 einen Beauftragten für Wildtiermanagement und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. In der Arbeitsgruppe „Wildtiermanagement" sind alle betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, wie Bayerischer Bauernverband, Bayerischer Jagd-verband, Verband Bayerischer Schafhalter, Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz, Landesverband Bayern des Deutschen Tierschutzbundes sowie der Almwirtschaftliche Verein Oberbayern vertreten. Wichtige Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind insbesondere die gemeinsame Erarbeitung des Managementplans Wolf und der Aufbau des bayernweiten Berater-Netzwerkes mit aktuell 120 Personen in Bayern.

 

5. Alm-Aktionsplan Wolf

Dem Umweltministerium ist eine funktionierende Almwirtschaft auch aus ökologischen Grün-den ein zentrales Anliegen. Daher wurden 2010 über das Vertragsnaturschutzprogramm in den Landkreisen mit Alpenanteil fast 5,5 Millionen Euro ausbezahlt. Für den Erhalt von 5.550 Hektar Alm- und Alpflächen wurden 2010 rund 665.000 Euro bereitgestellt.

 

Die besondere Situation im Alpenraum mit einer traditionellen Bergweidewirtschaft macht ergänzend zum bestehenden bayerischen Wildtiermanagement weitere Maßnahmen erforderlich. Dazu wurde vom Bayerischen Umweltministerium der Alm-Aktionsplan Wolf entwickelt, der folgende fünf Schwerpunkte vorsieht:

 

a) Soforthilfe Herdenschutz

Kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung der Nutztierhalter werden finanziert. Dazu gehören beispielsweise die Sicherung der Herde durch mobile Einzäunung, der Almabtrieb gefährdeter Herden und der Ausgleich der damit verbundenen erhöhten Futterkosten sowie der Einsatz von Hüte-Hunden. Die Unterstützung erfolgt ergänzend zu den Maßnahmen des zuständigen Landesamtes für Landwirtschaft.

 

b) Information der betroffenen Bevölkerung

Die örtliche Bevölkerung, Wanderer und Touristen sollen durch Einrichtung von „Wolfsstationen" mit Schautafeln und Zettelkästen in Wandergebieten sowie Faltblätter und Handzettel intensiv informiert werden.

 

c) Regionaler Wolfsbeauftragter

Das LfU hat am 4. Februar 2011 mit Herrn Jochen Grab einen regionalen Wolfsbeauftragten als Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Er ist unter der Anschrift Marsstraße 14, 83714 Miesbach und per E-Mail ( ) jederzeit erreichbar. Seine Aufgabe ist insbesondere, den Informationsfluß zwischen betroffenen Behörden, Verbänden und anderen Beteiligten sicherzustellen und zu fördern.

 

d) Verstärkter Schadensausgleich

Bei Verlusten von Nutztieren (Schafe, Rinder, etc.) soll künftig eine Entschädigung bis zum doppelten Wert des getöteten Nutztieres geleistet werden. Damit sollen neben dem unmittelbaren Verlust des Tieres auch der zeitliche Arbeitsaufwand und vermehrte Fahrtkosten des Landwirts ausgeglichen werden, die u. a. durch Suche verletzter oder vermißter Tiere entstehen können.

 

e) Ausgleichszahlung schon bei konkretem Verdacht

Der definitive Nachweis eines Wolfsschadens erfordert in der Regel umfangreiche genetische Untersuchungen. Wenn ein konkreter Wolfsverdacht vorliegt, so wird ein finanzieller Ausgleich gewährt. Sollten spätere Untersuchungsergebnisse zu einem anderen Ergebnis kommen, ist das Geld zurück zu zahlen.

 


Zentrales Ziel ist es, zwischen den berechtigten Interessen der Menschen und dem notwendigen Schutz dieser Tierart einen angemessenen Ausgleich zu schaffen. Der Alm-Aktionsplan Wolf leistet für diesen Interessensausgleich einen wichtigen Baustein.

Bei einem Gespräch mit Vertretern des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern am 31. Januar 2011 wurden die Almbauern über den rechtlichen Schutz des Wolfes informiert und der Alm-Aktionsplan Wolf vorgestellt. Es wurde vereinbart, sich im Sommer zu einem weiteren Informations- und Erfahrungsaustausch zu treffen.

 

(Frühjahr 2011)

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