Beitrags- und Gebührenordnung
Versicherungsgebühren entsprechend Vertrag.
Die Abgeltung evtl. anfallender Kosten für Samenuntersuchung werden zwischen den Züchtern und dem jeweiligen Bezirksverband direkt geregelt.
* Laut § 7 der Satzung werden diese Beiträge über die Bezirksverbände eingehoben.