Körung - Auswahl für die Zucht geeigneter Tiere
Körung ist die Auswahl geeigneter Tiere für die Zucht durch sachkundige Richter. Bei verschiedenen Arten von Haustieren, beispielsweise Pferden, Rindern, Schweinen, Ziegen, usw., müssen die Vatertiere gekört werden, bevor sie zur Zucht zugelassen werden. Den Vorgang regeln einerseits die Vorschriften von Zuchtverbänden und andererseits Gesetze.

1. Körung von Ziegenböcken und Ziegen
Die Böcke und Ziegen unterliegen der Körung bzw. Bewertung.
Die Körung wird durch die vom Ausschuss des Ziegenzuchtverband Bayern e.V. (ZVB e.V.) bestimmte Körkommission vollzogen und das Ergebnis wird öffentlich bekannt gegeben.
Zur Körkommission gehören der Zuchtleiter, Fachberater, Vorsitzende der Bezirksverbände und weitere vom Verbandsausschuss bestellte Personen. Vor Beginn der Körung erfolgt eine Unterweisung der Körkommission durch den Zuchtleiter/in. Hierbei werden unter anderem neben den typischen Rassemerkmalen nach dem jeweiligen Zuchtstand auch Mängel besprochen, die es weiter auszumerzen gilt. So wird zum Bespiel seit einigen Jahren, gerade bei den Böcken der Milchziegenrassen gezielt auf Neben- oder Beistriche geachtet, da sich diese auch an die weibliche Nachzucht weitervererben würden.
Die Böcke werden bei der Körung in die Zuchtwertklassen (ZWK) I, II, III und IV eingestuft. Berücksichtigt werden „Form, Rahmen und Bemuskelung“.
Bei den weiblichen Tieren werden die Form, Rahmen, Bemuskelung (bei Milchziegenrassen freiwillig) und das Euter beurteilt, soweit die Tiere schon laktieren. Bei Jungziegen wird unter „Euter“ auf zwei korrekte Zitzen und eventuelle deformierte Euteransätze geachtet.
Tiere der ZWK IV sind „abgekört“ und in der Ziegenzucht nicht einsetzbar.
In Bayern dürfen nur Böcke der ZWK I und II in die Herdbuchzucht eingesetzt werden. Hintergrund: Nur sehr gute Tiere sollen den Zuchtstand erhalten und soweit möglich verbessern. Böcke ab der ZWK III bedeuten aufgrund ihrer Mängel einen erheblichen Rückschritt in der Zucht.
2. Einteilung in die Zuchtwertklassen
Die Ziegenbeurteilung
Die Beurteilung der Tiere
Böcke: Form, Rahmen und Bemuskelung = F - R - B
Ziegen/Jungziegen: Form, Rahmen, Bemuskelung (bei Milchziegen freiwillig), Euter = F - R - (B) - E
erfolgt nach einer Notenskala von 1 bis 9, wobei die Note 9 die höchste, beste darstellt.
Zuchtwertklassen:
I alle mindestens Note 7
II alle mindestens Note 6
III alle mindestens Note 5
IV eine Note 4 oder weniger (z.B. theoretisch Bock trotz 2 x Note 9 eine Note 4 oder weniger wegen einem gravierenden Mangel)
Ziegenbeurteilung
| Äußere Erscheinung Form, Typ, Fundament | Rahmen Länge, Tiefe Größe | Note | Bemuskelung Keule, Rücken, Lende, Fettansatz | Euter
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| Rücken. Becken. Schulter. Fundament ohne Mängel | dem Zuchtziel voll entsprechend | 9 | ausreichend bemuskelt | völlig gleichmäßig, geräumig, straff, erwünscht: Strichstellung und -form (nur ab 2. Lakt.) ohne Nebenstriche |
| vereinzelte, unwesentliche Mängel | insgesamt gut im Rahmen | 8 | voll bemuskelt. leichte Verfettung | ausgezeichnetes Euter/Striche
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| einige leichtere Mängel | nicht voll entsprechend | 7 | gut bemuskelt, stärkere Verfettung | gutes Euter, leicht gespalten.
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| leichtere Mängel mit der Veranlagung zu später starker ausgeprägten Mangel | ausreichend im Rahmen | 6 | leichte Mängel in der Muskelfülle, starke Verleitung | leichte Mängel in Silz und Strichform, nicht ganz gleichmäßig
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| durchschnittliche Erscheinung mit Mängeln, wie: abgezogenes Becken, kuhhessig. Fessel leicht nachgebend | durchschnittlich | 5 | durchschnittliche, mittlere Bemuskelung | durchschnittlich, leichtere Mängel in Größe, Sitz, Strichform nicht ganz gleichmäßig |
| deutlicher Mangel in wirtschaftlich wichtigem Merkmal | im Rahmen unter- durchschnittlich, bzw. überrahmig | 4 | Mängel in der Muskelfülle, schmal | größere Mängel, lockerer Sitz.
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| ausgeprägte Mangel in wirtschaftlich wichtigen Merkmalen | im Rahmen nicht mehr entsprechend | 3 | mangelhafte Bemuskelung | klein, sehr locker, stark ungleich, schlechte Strichform
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| starke Verbrauchserscheinungen | klein, kurz | 2 | schlechte Bemuskelung | größere Mängel
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| Erbmängel | Zwergwuchs | 1 | sehr schlechte Bemuskelung | erhebliche Mängel |
Tabelle aus Brems Buch „Exterieurbeurteilung landwirtschaftliche Nutztiere“
3. Voraussetzungen für die Körung auf den bayerischen Bockmärkten
Die Ziegen/Böcke müssen reinrassig und die entsprechenden Abstammungsnachweise müssen vorliegend sein. Die Tiere müssen abstammungsgemäß den Anforderungen der BDZ Richtlinien entsprechen und im jeweiligen Herdbuchprogramm eingetragen sein. Die gesamte Ohrmarken-Kennzeichnung muss angegeben werden.
Der Züchter hat zu prüfen, ob die Mütter schon bewertet wurden, andernfalls müssen Sie den Fachberater bitten, dies nachzuholen. Beurteilungen bei Prämierungen, soweit sie nicht von einem bayerischen Fachberater vorgenommen wurden, sind ungültig.
Für die Züchter der Milchziegenrassen gilt folgende Leistungsanforderung an die Bockmütter:
Die Bockmütter müssen einen Zuchtwert von 100 mit einer Sicherheit von mind. 20 % aufweisen oder bei der 240 Tage Leistung ab der zweiten Laktation folgende Mindestanforderungen erfüllen:
BDE und WDE 45 kg Fett und Eiweiß, Milchwert mindestens 90
Andere Rassen 40 kg Fett und Eiweiß
In der 1. Laktation sind die Mindestanforderung um 10 kg Fett und Eiweiß bei der jeweiligen Rasse reduziert. Liegt bei den Erstlingsziegen noch keine 240-Tage-Leistung vor, müssen beide Großmütter die geforderten Leistungen erbracht haben. Entsprechend der o.g. Verordnung sind für den Zuchtwertteil Milchleistung die Leistungsmerkmale Fett- und Eiweißmenge und der Milchwert bestimmend, ermittelt in der 240-Tage-Leistungskontrolle. (Siehe „Liste der Laktationen“, aus dem „Zwischenbericht“ und aus dem „Zuchtbuchblatt“).
Die Bockmutter muss bewertet und in Zuchtwertklasse I oder II eingestuft sein.
Genetisch hornlose Böcke, soweit keines der Elterntiere behornt ist, müssen auf Fruchtbarkeit untersucht oder genotypisiert werden.
Auch Böcke aus eigener Zucht für den eigenen Einsatz können bei der Marktkörung mit gekört werden. Bei ihnen steht dann im Katalog „ nur zur Körung“, sie stehen nicht zum Verkauf.
Auf dem Markt aufgetriebene Tiere dürfen nur aus CAE-unverdächtigen und Pseudo Tuberkulose unverdächtigen Betrieben stammen (Nachweis durch gültige Bescheinigung) und die Tiere dürfen auch sonst keine Krankheiten aufzeigen. Sie werden am Markttag zusätzlich vom Veterinär untersucht.
3.1. Reihung der Tiere
Nur innerhalb der Tiere der Zuchtwertklasse I erfolgt dann bei den Absatzveranstaltungen noch eine Reihung der Tiere, d. h. es wird zum Schluss der Wertung von der Körkommission festgelegt, welcher Bock/welche Ziege an erster, zweiter, dritter, usw. Stelle steht.
Dies ist erkenntlich an der Wertung: Ia, Ib, Ic, usw. oder IIa, IIb, IIc, usw..
Der beste Bock (oder seltener auch die beste Ziege) der Veranstaltung wird von der Körkommission als Sieger der Veranstaltung ausgelobt und eventuell mit entsprechenden Sonderpreisen belegt.
Bei den Landesziegenschauen u. ä. wird genauso verfahren. Hier werden oft noch Ziegen nach weiteren Wertungen gelistet:
Bester Bock oder Ziege der Milchziegenrassen, Fleischziegenrassen, Extensivrassen
Klassensieger innerhalb bestimmter Gruppen (Rassen oder Alter oder …)
Beste Züchtersammlung ... usw.
3.2. Bewertung bei Landesziegenschauen oder ähnlichen Veranstaltungen
Bewertungen, vorrangig der weiblichen Tiere, werden nur anerkannt, wenn auch ein/e bayerische/r Fachberater/in an der Beurteilung der Tiere bei diesen Veranstaltungen mitgewirkt hat.
3.3. Stallkörung
Oberstes Ziel des Ziegenzuchtverbandes ist, dass möglichst alle zur Bewertung anstehenden Böcke bei der Absatzveranstaltung gekört werden. Eine Stallkörung ist in Hinsicht auf den zeitlichen und personellen Aufwand wesentlich höher, als bei der Marktkörung. Außerdem steht das Tier bei der Stallkörung in keiner Konkurrenz und keinem Vergleich zu anderen Tieren. Zudem bietet die Marktkörung der Körkommission und aber auch den Züchtern, einen noch besseren Überblick über den jeweils aktuellen Zuchtstand, was bei den Stallkörungen nicht gegeben ist.
Eine Stallkörung der Böcke soll deshalb nur eine Notlösung sein, wenn z.B. die Tiere vor allem ins Ausland verkauft werden oder erst zu einem späteren Termin als den Markttermin in einem körfähigen Alter oder vom Züchter selbst erst später – aus dem Ausland - erworben worden sind. Für die Hofkörung ist ab 01.01.2020 ein Antrag notwendig. Das Formular dazu finden sie hier Antrag auf Stallkörung Zuchtböcke, bitte ausgefüllt an den ZVB e.V. senden.
4. Fehlerhafte Tiere
Nachfolgend werden Zug um Zug Zeichnungen und Fotos eingestellt, die gravierende Mängel und Anomalien der Ziegen zeigen und in der Regel zum Zuchtausschluss führen.
Gleichzeitig bitten wir Sie uns Fotos mit einer kurzen Beschreibung zukommen zu lassen, gerne per E-Mail an: , die Fehler bei Tieren zeigen und die wir dann hier veröffentlichen dürfen. Vielen Dank :-)!
4.1. Bock mit Ansatz vier Hörner:
Ziegen aller vom Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter (BDZ) anerkannter Rassen haben nur 2 Hörner, dieser Weiße Deutsche Edelziege (WDE) Bock zeigt jedoch vier Ansätze und gehört deshalb aus der Zucht ausgeschlossen.

4.2. Zwitterbildung (Zwischengeschlechtlichkeit)
Unter der Nachzucht bei Ziegen befinden sich auch manchmal zwischengeschlechtliche Tiere, die weder als rein männlich noch als rein weiblich sind. Häufiger war dies früher als immer wieder nur rein mit hornlosen Ziegen und Böcken gezüchtet wurde und das oft noch sehr eng in der Blutlinie. Gehörnte Tieren war lange Zeit von der Zucht ausgeschlossen. Eine wesentliche Verbesserung wurde durch den Einsatz von gehörnten Ziegen und Böcken erreicht. Die Zwitterbildung nahm wieder stark ab. Dennoch finden sich immer wieder einmal zwischengeschlechtliche Tiere.
Sind offenkundige Zwitter noch leicht zu erkennen, so wird erst oft sehr spät, im zuchtfähigen Alter, erkannt, dass das Tier ein so genannter „Innenzwitter“ ist. Tiere, die äußerlich vollständig weiblich sind, aber männliche Geschlechtsdrüsen eingelagert haben. Oft sind gerade dies besonders kräftige formschöne Tiere, die man mit großen Züchterhoffnungen decken lässt…..um dann erst bei der Schlachtung die Zwitterbildung zu erkennen.
Auch milchgebende Ziegenböcke sind bekannt (siehe Foto)
Auszug: Dr. Ringler, Erfolgreiche Ziegenzucht und –haltung)


4.3. Saumaul
Immer wieder gibt es Ziegen, die eine starke Verkürzung des Unterkiefers gegenüber dem Oberkiefer haben. Dieser Erbfehler kann nicht geduldet werden und führt zum Zuchtausschluss (Abkörung).
Nur normale, gut entwickelte „Freßorgane“ sind Voraussetzung für eine gute Futteraufnahme und einer entsprechenden Leistung (Dr. Ringler, Erfolgreiche Ziegenzucht und –haltung).

4.4. Mehrere Striche bei Milchziegen und Milchziegenböcken:
Die Milchziege hat zwei Striche. Alles andere sind Anomalien und führen zum Ausschluss, da sich diese Fehler auch hartnäckig vererben.
„Der Bock ist die halbe Herde“, gerade deshalb ist darauf zu achten, dass nur Böcke ohne Mängel in der Zucht eingesetzt werden.
Bei der Körung aller Tiere wird besonders auf diese Fehler geachtet, damit nur Böcke und Ziegen mit zwei Zitzen in die Zucht kommen.
Fehlerhafte Tiere (hier ein Jungbock mit vier Zitzen, wie das nebenstehende Bild zeigt) führen unweigerlich zum Ausschluss aus der Zucht.

4.5. Nabelbruch, Nabelentzündungen
Böcke mit Nabelentzündungen oder Nabelbruch sind aus der Zucht auszuschließen. Sie können das Tier gesundheitlich stark beeinträchtigen und zur Unfruchtbarkeit führen. Oft zeigen diese Tiere auch eine verminderte Deckbereitschaft.
