Beitrags- und Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung des Landesverbandes Bayerischer Ziegenzüchter e.V. Ausschusssitzung: 10.2.2010

Preisangaben in Euro

Je Einzelmitglied
- im Bezirksverband (incl. BDZ-Beitrag)*: 25,--
- im Landesverband (ohne Mitgliedschaft in einem Bezirksverband): 30,--

Zuchtbetriebe (zusätzlich)
- Je MLP-Betrieb, Leistungskontrolle, Bearbeitungsgebühr: 30,--

- Je MLP-Betrieb, (Zuchtbuchführung, Leistungskontrolle): 10,--
und je registrierte Ziege: 1,--

- Je FLP-Betrieb, (Zuchtbuchführung  Leistungskontrolle): 30,--
und je registrierte Ziege: 3,--
- Je Zuchtbock: 5,--

Bezirksverband: 50,--

Sonstige, (z.B. Firmen, Molkereien, ect.): 130,--

Aufnahmegebühr
- für ordentliche Mitglieder, nicht Bez.Verb.,: 50,--
- für außerordentliche Mitglieder, nicht Bez.Verb.,: 160,--

Einzelgebühren
Körgebühr (Stall): 50,--
Zuchtbescheinigung: 15,--
Zuchtbescheinigung für Böcke Wkl. IV: 30,--
Exportgebühr: 5 %

Marktgebühren für Käufer/Verkäufer
Marktpauschale je Tier / Verkäufer: 15,--
Körgebühr / Verkäufer: 10,--
Zuchtbescheinigung / Käufer: 0,--
Vermittlungsgebühr vom Steigerungspreis, Käufer: 5 %
Vermittlungsgebühr vom Steigerungspreis, Verkäufer: 5 %


Versicherungsgebühren entsprechend Vertrag

Die Abgeltung evtl. anfallender Kosten für Samenuntersuchung werden zwischen den Züchtern und dem jeweiligen Bezirksverband direkt geregelt.

* Laut § 7 der Satzung werden diese Beiträge über die Bezirksverbände eingehoben.